Verkehrsberuhigung Niedertal I+II abgeschlossen

Langenselbold
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Das Großprojekt zur Verkehrsberuhigung der Straßen in den Wohnbaugebieten Niedertal I + II ist abgeschlossen.

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Wie Ordnungsamtsleiter Peter Müller mitteilt, wurden alle begleitenden Maßnahmen abgeschlossen, so dass zum 24.07.2017 die Verkehrszeichen enthüllt werden können und Gültigkeit erlangen. Die noch vom Ersten Stadtrat Gustav Schreiner aufgegriffene Maßnahme passt das Verkehrsrecht an die Bebauung an. Seiner Zeit wurden die Baugebiete in den Quartierstraßen ohne Gehwege angelegt, was gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Folge hat, dass Fußgänger nur an den Fahrbahnrändern laufen dürfen und Fahrräder zum Beispiel nur am rechten Fahrbahnrand fahren dürfen. Dass sich Personen auf der Straße aufhalten oder dass dort Kindern Radfahren war bisher verboten. Kraftfahrer hatten auch nicht mit Personen auf der Fahrbahn zu rechnen, wodurch im Falle eines Unfalles die Verantwortung vorerst nicht beim Kraftfahrer zu suchen wäre. In Gesprächen mit den Anwohnern musste die Stadtverwaltung jedoch feststellen, dass diese Regelung den Anwohnern nicht bewusst war. Ein Familienvater war sogar der festen Überzeugung, auf Grund des Straßenausbaus in einer Spielstraße zu wohnen. Erst jetzt mit der Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen wurden die rechtlichen Gegebenheiten an die tatsächliche Nutzung angepasst werden. Mit dieser Maßnahme geht auch eine Parkregelung einher.

Bisher war das Parken ungeregelt, was dazu führte, dass sich Anwohner und Besucher im näheren Umfeld eine Parkmöglichkeit suchen konnten. Dies führte jedoch gerade in den Abendstunden dazu, dass die Straßen oft zugeparkt wurden. Eine Befahrung mit der Feuerwehrdrehleiter im vergangen Sommer hatte gezeigt, dass hier auch unabhängig zur Verkehrsberuhigung ein Einschreiten der Behörde notwendig geworden wäre, so Amtsleiter Müller. Die Einzeichnung von Parkflächen als begleitende Maßnahme zur Verkehrsberuhigung löst nun dieses Problem. „Uns ist natürlich klar, dass einzelne Anwohner nun für ihr Kraftfahrzeug eine Abstellmöglichkeit benötigen“ so Müller weiter, „aber auf den Zubringerstraßen Emmy-Noether-Straße und Friedrich-von-Schiller-Straße sind ausreichende Parkflächen vorhanden“. Darüber hinaus sollte jedes Grundstück über ausreichende Stellplätze verfügen, da man zum einen baurechtlich zur Anlage dieser verpflichtet ist und zum anderen auch ein Eigeninteresse zur Unterbringung des eigenen Fahrzeuges auf dem Grundstück bestehen sollte. In einer Verkehrsschau sei man durch die Aufsichtsbehörden ebenfalls wegen der unklaren Rechtslage gerügt worden. Die Anordnung vom ehemaligen Stadtrat Schreiner, hier Abhilfe zu schaffen, wurde sehr positiv aufgenommen und sollte recht schnell von allen Betroffenen als gute und nachhaltige Maßnahme für einen sicheres Miteinander in den Quartiersstraßen verstanden werden.


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