Langenselbold: Sorge um die alte Eiche am Stadteingang

Langenselbold
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Große Sorge um die Eiche am Ortseingang von Langenselbold: Nachdem am vergangenen Freitag in diesem Bereich Gehölzarbeiten begonnen hatten, meldeten sich gleich mehrere Leserinnen in der Redaktion, die befürchteten, dass auch dieser alte Baum danach nicht mehr stehen würde. Soweit kam es dann aber nicht, zwar wurden mehrere Bäume in diesem Bereich gefällt, die Eiche steht aber weiterhin. In Auftrag gegeben wurden die Arbeiten von Hessen Mobil, auf Anfrage erklärt die Straßenverkehrsbehörde die Maßnahmen.

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„Die Pflege der Gehölze ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Naturschutzes notwendig. Damit sich der Strauchbestand gesund entwickeln kann, müssen Gehölze - über das alljährliche Freischneiden der Lichtraum- und Sichtflächen hinaus - regelmäßig auf den Stock gesetzt werden. Das bedeutet, die Gehölze werden bis Bodennähe verkürzt und ausgedünnt. Im Zeitraum Oktober bis Februar erfolgt daher der planmäßige Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Hessens Straßen. Diese Pflegearbeiten werden jährlich einvernehmlich zwischen Hessen Mobil und der Naturschutzbehörde nach Art und Umfang abgestimmt. Besonders wird hier auch der Artenschutz eingebunden. Bei dieser jährlichen Abstimmung wird auch vereinbart, ob ein anzustrebender abschnittweise versetzter Rückschnitt durchgeführt kann oder ob in Teilabschnitten aus Verkehrssicherheitsgründen stärkere Rückschnitte vorzunehmen sind. Üblicherweise verläuft die Gehölzpflege, wie auch im vorliegenden Fall der L 3339 (Kinzigstraße) in Langenselbold abschnittsweise. Schädigungen an Einzelbäumen sind leider auch nicht selten. Als Folge mussten bei den durchgeführten Gehölzpflegearbeiten aus Verkehrssicherheitsgründen auch noch vier Lindenbäume gefällt werden“, so Hessen Mobil.

Die Belange des Naturschutzes seien von Hessen Mobil auch hier immer besonders berücksichtigt worden: „Alle Bäume in unserem Zuständigkeitsbereich werden einer regelmäßigen Beobachtung unterzogen. Durch Inaugenscheinnahme werden die Bäume regelmäßig auf Schäden an Wurzel, Stamm und Krone untersucht, um eventuelle davon ausgehende Verkehrsgefährdungen auszuschließen. Beim Erkennen einer möglichen Gefahr wird unser geschultes Fachpersonal hinzugezogen und verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen, wie beispielsweise das Entfernen von Totholz oder Kronenentlastungsschnitte. Starke Rückschnitte an den Bäumen fördern jedoch wiederum das Auftreten von Krankheiten beziehungsweise den Befall mit Schädlingen, so dass der Rückschnitt in der Regel auf das absolut notwendige Maß begrenzt wird.  Nur als allerletzte Möglichkeit und auch nur nach einer gemeinsamen Festlegung mit der Unteren Naturschutzbehörde kann eine Fällung des betroffenen Baumes in Betracht gezogen werden. Hierfür ist in jedem Fall jedoch eine entsprechende Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde Voraussetzung. Abschließend bleibt noch anzumerken. dass der regelmäßige Rückschnitt dafür sorgt, dass die Gehölze in der Vegetationsphase jedoch umso besser wieder ausschlagen. Die verbleibenden Gehölze und Pflanzen können nunmehr wieder kräftig und gesund nachwachsen. Nist- und Brutmöglichkeiten für Vögel bleiben somit erhalten. Um die Tiere möglichst zu schonen, dürfen Gehölzarbeiten auch lediglich von Oktober bis Februar durchgeführt werden.“

Nachdem die Arbeiten bereits am Freitagmittag abgeschlossen wurden, sei die Sorge, dass in diesem Bereich in den nächsten Jahren nichts mehr wächst, unbegründet: „Da keine Rodung der Wurzelstöcke erfolgt ist, zeigt die langjährige Erfahrung, dass bereits in der ersten Vegetationsperiode nach dem Schnitt durch den Ausschlag der Gehölze ein deutlicher Zuwachs gegeben ist. Eine Nach- oder Ersatzpflanzung ist wegen der verbliebenen Wurzeln nicht möglich und vor allem nicht notwendig.“

Und was passiert in Zukunft mit der alten Eiche? „Eine Fällung dieser Eiche ist derzeit nicht vorgesehen. Hier erfolgten lediglich Rückschnitte, um das Lichtraumprofil über der Fahrbahn zu gewährleisten, sowie die Beseitigung von Totholz. Unter Lichtraumprofil versteht man den Verkehrsraum, welcher dem Kfz-Verkehr zur Verfügung steht und auch einen gewissen Bewegungsspielraum sowie seitlichem beziehungsweise oberem Sicherheitsraum umfasst. Aus Verkehrssicherheitsgründen muss dieser lichte Raum frei von Hindernissen gehalten werden“, so Hessen Mobil abschließend.

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