Verkehrsberuhigte Bereiche in Gründauaue und Niedertal

Langenselbold
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Im Juni diesen Jahres hat die Verkehrsbehörde der Stadt Langenselbold im Beethovenring einen sogenannten „Verkehrsberuhigter Bereich“ angeordnet.

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Innerhalb dieses Bereichs teilen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der Autoverkehr gleichberechtigt die Fahrbahn. Fußgänger und Fahrradfahrer dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, anstatt sich, gemäß Straßenverkehrsordnung, nur am Fahrbahnrand bewegen zu müssen. Der Fahrzeugverkehr muss immer Schrittgeschwindigkeit einhalten. Bei den neu geltenden Verkehrsregeln in diesem Straßenabschnitt darf niemand gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig muss gewartet werden. Vor allem ist im Verkehrsberuhigten Bereich das Spielen auf der Straße offiziell erlaubt, was die Straßenverkehrsordnung ansonsten generell ausschließt. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Angestoßen wurde das Projekt durch die Anwohner des Beethovenrings, die sich von der Maßnahme mehr Sicherheit für ihre spielenden Kinder erhofften. Der Erste Stadtrat Gustav Schreiner, als zuständiger Dezernent, nahm sich diesem Anliegen gerne an und lies nach einer mehrmonatigen Testphase die entsprechenden Verkehrszeichen durch das Ordnungsamt anordnen. Die positive Resonanz ließ nicht lange auf sich warten. Noch während der Testphase und im Laufe des Sommers meldeten sich Anwohner aus weiteren Straßen der Gründauaue und aus dem Niedertal bei der Stadtverwaltung und beantragten ebenfalls die Anordnung für ihre Straßen. Diesen Effekt hatten wir uns durch die Maßnahme im Beethovenring erhofft, teilt Gustav Schreiner mit. Der Ausbau der Quartierstraßen in der Gründauaue und im Niedertal entsprechen dem eines klassischen Verkehrsberuhigten Bereiches. Es sind keine Gehwege vorhanden, so dass sich Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer bereits die Fahrbahn teilen müssen.

Mit den Regelungen der bestehenden 30-er Zonen haben sich Fußgänger jedoch nur am Fahrbahnrand aufzuhalten, Radfahren ist ebenfalls nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt.. Das Spielen auf der Straße ist verboten. Dies widerspricht der tatsächlichen Nutzung dieser Straßen. Während eines Infoabends in dieser Sache hat sich gezeigt, dass sich einige Anwohner bereits in einem Verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt, wähnen und sich entsprechend verhalten, erläutert Ordnungsamtsleiter Peter Müller. Tatsächlich aber hat der Kraftverkehr Vorrang und muss auch nicht mit Personen auf der Fahrbahn rechnen.  Hier kommt es häufig zu Missverständnissen über die Rechte und Pflichten der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall. Schreiner und Müller sehen es daher als geboten an, die Nutzung dieser Straßen in den richtigen rechtlichen Rahmen zu fassen. Am zielführendsten ist es da natürlich, wenn die Anwohner die Maßnahme mittragen und sich damit identifizieren können, so Gustav Schreiner weiter. Zum Wochenende wurden die bereits aufgestellten, aber noch verdeckten Verkehrszeichen aufgedeckt und die Fahrbahnen in der Gründauaue frei gegeben. Als erste Straße im Neubaugebiet Niedertal tritt die Regelung auch im Philipp-Reis-Ring in Kraft. Auch liegen der Behörde bereits Anträge aus weiteren Straßen des Niedertals vor, so dass seitens des Ordnungsamtes geplant ist, im Frühjahr 2017 weitere Straßen im Niedertal zu beruhigen.


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