Kitagebührensatzung 2017: CDU-Fraktion fordert Arbeitskreis

Linsengericht
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Wie die CDU Fraktion Linsengericht in einer Pressemitteilung erläutert, wurde in der letzten Haupt und Finanzausschusssitzung (HFA) ein Antrag der CDU auf Beteiligung der Eltern bei den Beratungen zur Kitagebührensatzung eingebracht.

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Dieser sieht vor, einen Arbeitskreis einzurichten, der sich aus Vertretern der Elternschaft und Mitgliedern der Faktionen zusammensetzt.

„Wir wollen damit erreichen, die betroffenen Eltern frühzeitig in die Beratungen mit einzubeziehen, um gemeinsam eine sachgerechte und tragfähige Lösung zu erarbeiten.“ Dies ist nach Auffassung von Jörg Kildau (CDU) nur durch das direkte Mitwirken der Eltern zu erreichen und nicht durch die in den Statuten vorgesehene und praktizierte „Abnickvariante“, wie dies anderorts praktiziert wurde und zu langen Dauerkonflikten geführt hat.

Die derzeit vorgelegten Erhöhungen der Betreuungsgebühren sowohl für die Kinder der U3 als auch die der Ü3 Gruppen führen ab 01.04. zu sehr deutlichen Mehrbelastungen der Eltern. Die CDU-Fraktion möchte zwar auch einen Kostenbeitrag der Eltern von 15 % erreichen, hält jedoch eine sukzessive Anpassung der Gebühren über einen längeren Zeitraum für angebracht. Insofern wird es im Hinblick darauf sowie auf die Gebührenhöhe und –staffelung viel Gesprächsbedarf geben. Wir hoffen dabei auf eine konstruktive Zusammenarbeit, so Nicol Schlosser (CDU) abschließend.


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