Gemeindevertretung: Schilling rückt für Möller nach

Linsengericht
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Der Gemeindevertreter Norbert Möller (GRÜNE) aus Großenhausen hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung Linsengericht verzichtet.

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"Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden des oben genannten Vertreters und das Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE) für die Gemeindewahl am 06.03.2016 Konrad Schilling aus Lützelhausen in die Gemeindevertretung Linsengericht fest", teilt Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Albert Ungermann mit.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Lin­sengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Ein­spruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


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