Aufgrund des Verzichts von Schlosser wird gemäß § 34 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU) unter der laufenden Nummer 7 für die Gemeindewahl am 14.03.2021, Klaus Paul (CDU), als Nachrücker in die Gemeindevertretung Linsengericht festgestellt.
"Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden", heißt es aus dem Rathaus.
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