Linsengericht: Hitlergruß auf Facebook veröffentlicht

Altenhaßlau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Ein 39-jähriger Mann aus Linsengericht wurde im Amtsgericht Gelnhausen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und fahrlässigem Führen einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im August 2015 auf Facebook ein Foto gepostet, auf dem der verbotene Hitlergruß zu sehen war. Ein Nachbar von ihm hatte zudem in der Verhandlung ausgesagt, dass er im Juli des vergangenen Jahres beobachtet hatte, wie der Angeklagte gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin eine Waffe vom Auto in die Wohnung transportiert hatte. Die 41-Jährige aus Ober-Ramstadt wurde dafür ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt.

Anzeige


Auf dem in Facebook eingestellten Foto waren laut Urteil mehrere junge Mädchen zu sehen, die den Arm zum Hitlergruß erhoben haben, der als Symbol für den Nationalsozialismus gilt und von dem keine Fotos veröffentlicht werden dürfen. Außerdem war darauf der Schriftzug „Endlich, in Deutschland reift eine Begrüßungskultur heran“ zu lesen. Entdeckt wurde das Foto von einem 45-jährigen Marktforscher aus Berlin, der laut eigenen Angaben über eine Pegida-Seite zur Facebook-Seite des Angeklagten kam und dort das verbotene Foto entdeckte. Anschließend erstattete er Anzeige bei der Polizei.

Der Linsengerichter bestritt allerdings die Veröffentlichung des Fotos. Vielmehr hätten „Linksterroristen“ sein Facebook-Profil kopiert, anschließend das Foto eingefügt und dann einen Screenshot angefertigt. Auch den verbotenen Hitlergruß wollte er darauf nicht erkennen, vielmehr sehe er „Frauen die winken“, so der 39-Jährige wörtlich.

Unerwarteten Besuch bekam der Angeklagte am 10. Juli 2016 von der Polizei: Nachdem ein Nachbar vom Küchenfenster aus eine Schusswaffe bei ihm und seiner Lebensgefährtin gesehen hatte, alarmierte dieser die Polizei und mehrere Streifenwagen rückten an. Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Linsengericht wurde eine CO2-Pistole sichergestellt, deren Besitz erlaubt ist, zumal die 41-Jährige im Besitz des so genannten „kleinen Waffenscheins“ ist. Das Mitführen in der Öffentlichkeit bleibt allerdings strafbar. Bei diesem Vorwurf zeigte sich der Linsengerichter größtenteils geständig: Die Waffe habe er für 50 Euro von einem Freund gekauft, diese im Auto unterm Sitz zwischengelagert und für den Transport in die Wohnung in eine Tasche gelegt. Dabei wurde er offenbar von dem Nachbar beobachtet.

„Das Bild nicht als Hitlergruß zu identifizieren, spricht für ihre Einstellung“, verurteilte Strafrichter Dr. Wolfgang Ott den 39-Jährigen, der wegen Diebstahls, Bedrohung, Beleidigung, Stalking und einem Verstoß gegen des Betäubungsmittelgesetz vorbestraft ist, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und fahrlässigem Führen einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 10 Euro und somit einer Gesamtgeldstrafe von 1.500 Euro. Seine Lebensgefährtin wurde wegen fahrlässigem Führen einer Schusswaffe zu 30 Tagessätzen á 10 Euro und somit insgesamt 300 Euro verurteilt. Der Linsengerichter, dessen Verteidiger Benjamin Düring zumindest für die Veröffentlichung auf Facebook einen Freispruch gefordert hatte, kündigte direkt im Anschluss an die Verhandlung an, in Berufung zu gehen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2