Polizei entdeckt Nazi-Wohnung in Linsengericht

Altenhaßlau
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Zirka 500 Rechtsextreme demonstrierten am 1. Mai des vergangenen Jahres in Halle an der Saale und lieferten sich teils heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei und zirka 4.000 Gegendemonstranten. Am nächsten Tag tauchten Fotos im Internet von zwei Fahrzeugen auf, deren Insassen mehrere Jugendliche attackiert haben sollen. An den Pkw waren Nummernschilder mit „AB“ für Aschaffenburg und „MKK“ für Main-Kinzig-Kreis angebracht (wir berichteten). Seitdem läuft die juristische Aufarbeitung dieser Vorfälle.

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Einer der Beteiligten in Halle soll ein 40-jähriger Mann aus dem Linsengerichter Ortsteil Altenhaßlau gewesen sein. Bei ihm fand am 17. Mai 2017 eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der unter anderem zahlreiche Waffen und Messer zum Vorschein kamen. Aber nicht nur das: In der gesamten Wohnung waren Devotionalien aus dem Dritten Reich verteilt, darunter in den Wohn- und Schlafräumen aufgehängte Fahnen sowie auch Handtücher, alle mit Hakenkreuzen versehen, Tonmitschnitte aus der NS-Zeit sowie Schallplatten und weitere Tonträger und „Erinnerungsstücke“. Gefunden wurden aber auch eine Armbrust mit einer Laserzielvorrichtung, ein Glasröhrchen mit Schwarzpulver und zehn sogenannte „Polenböller“, wofür sich der zweifache Vater am Dienstag im Amtsgericht Gelnhausen verantworten musste.

Die Frage nach seiner politischen Gesinnung beantwortete er da dann auch eindeutig: „Durchaus rechts.“ Er sei ein Waffenliebhaber und Überlebensspezialist, „ich rüste mich für Notsituationen“. Und für Militaria habe er sich schon immer begeistert. Gleich zu Verhandlungsbeginn las er eine längere Erklärung vor, laut der er in den vergangenen Jahren immer sehr genau auf die Einhaltung des Waffengesetzes geachtet habe. Für die jetzt von ihm begangenen Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz entschuldigte er sich und räumte alles ein – bis auf die „Polenböller“. Von denen habe er erst erfahren, nachdem er das Beschlagnahmeprotokoll der Polizei gelesen hatte.

„Ich durfte an der Durchsuchung ja leider nicht teilnehmen“, hatten sich die Polizisten am 17. Mai 2017 auf Grundlage des Verfahrens in Halle gewaltsam Zutritt zu seiner Wohnung verschafft, im Gericht wurde auch ein Bild von einer blutenden Wunde am Knie gezeigt, die der Angeklagte wohl dabei erlitten hat. Die Vermutung des Angeklagten: Die „Polenböller“ seien ihm entweder von linken Gruppierungen unterschoben worden oder sogar von der Polizei. Gericht und Staatsanwaltschaft stellten anschließend diesen Anklagepunkt hinsichtlich der zu erwartenden Verurteilung wegen der beiden anderen Verstöße ein. Eine ähnliche Theorie hatte der Linsengerichter übrigens auch bei seinem letzten Auftritt vor Gericht im September 2017 offenbart: Damals war auf seinem Facebook-Profil ein Foto mit dem verbotenen Hitlergruß zu sehen, „Linksterroristen“ sollten seine Seite in dem sozialen Netzwerk kopiert haben, behauptete er damals. Verurteilt wurde er wegen Volksverhetzung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Dagegen legte er Rechtsmittel ein, das entsprechende Berufungsverfahren im Landgericht Hanau soll in den nächsten Wochen stattfinden.

Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der 40-Jährige, der bereits wegen Beleidigung, Bedrohung, Nachstellungen, Diebstählen und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft ist, diesmal zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 30 Euro und somit insgesamt 3.000 Euro verurteilt, was er auch sofort akzeptierte, sodass das Urteil rechtskräftig wurde. Das Verfahren in Halle wegen Körperverletzung wird vermutlich erst im nächsten Jahr stattfinden, ob er sich auch noch wegen der in seiner Wohnung aufgefundenen Symbole aus der Nazi-Zeit verantworten muss, ist indes unklar. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Hanau ist dort kein weiteres Verfahren gegen den Linsengerichter anhängig.


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