Frische Farbe für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Maintal
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Im Frühjahr wird der städtische Eigenbetrieb Betriebshof Fahrbahnmarkierungen in allen Maintaler Stadtteilen erneuern.



„Die Schwerpunkte der Arbeiten liegen in diesem Jahr an den Kreuzungsbereichen mit Ampelanlagen, an Haltelinien, Fußgängerfurten und Fußgängerüberwegen“, so Maintals Erster Stadtrat Ralf Sachtleber. „Beginn ist voraussichtlich Ende Mai, wenn die Tagestemperaturen stabiler sind“. Ende September soll das Projekt abgeschlossen sein.

Auf dem Arbeitsplan der Betriebshof-Mitarbeiter steht die Erneuerung von rund 130 Markierungen im gesamten Maintaler Stadtgebiet. „Diese sind zum Teil sehr ausgeblichen und schlecht erkennbar, so dass sie im Hinblick auf die größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr nun dringend überholt werden müssen“, berichtet Heike Riedl vom Fachdienst Ordnungsbehörde der Stadt Maintal. Die Fahrbahnmarkierungen unterliegen ständigen Witterungseinflüssen sowie den Belastungen durch den Fahrzeugverkehr. Hierdurch verblassen sie mehr oder weniger schnell. Je nach verwendetem Material ist für die Erneuerung ein teilweise sehr aufwändiges Verfahren notwendig.

Während der Markierungsarbeiten, die Zug um Zug stattfinden, müssen die betroffenen Straßen kurzfristig eingeengt werden. „Zudem wird es nicht vermeidbar sein, einige Straßenbereiche zur Durchführung der Arbeiten durch Halteverbotsschilder zu beschränken“, so Heike Riedl. Alle Anlieger, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bittet sie dafür um Verständnis sowie um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Erster Stadtrat Ralf Sachtleber weist alle Bürgerinnen und Bürger noch darauf hin, dass durch die Stadt Maintal abgesehen von absoluten „Notfallregelungen“ für Menschen mit Behinderung oder im Einzelfall bei objektiv direkten Gefährdungen der Verkehrssicherheit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend keinerlei Fahrbahnmarkierungen mehr für Privatpersonen und private Unternehmen veranlasst werden. „Dies betrifft zum Beispiel Sperrflächen vor, gegenüber oder neben privaten Einfahrten oder Sperrflächen vor Einmündungen. In aller Regel sind die gesetzlichen Vorgaben eindeutig und ausreichend“, so Sachtleber.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2