Besondere Rücksichtnahme in Brut- und Setzzeit

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Der Frühling hält Einzug und mit ihm beginnt die Brut und Setzzeit. Von Anfang April bis Mitte Juli sind die Vogelwelt sowie das Niederwild, wie zum Beispiel Rehe und Feldhasen, mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt.



Viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, im hohen Gras, auf Feldern und in Gebüschen. In dieser für die Tiere sensiblen Zeit ist Rücksicht geboten.

Hundehalterinnen und Hundehalter dürfen ihre Tiere während der Brut- und Setzzeit nicht unbeaufsichtigt laufen lassen, damit brütende Tiere und sich versteckende Jungtiere nicht gestört werden. „Wir bitten insbesondere in Wald und Feld Hunde an die Leine zu nehmen – in Naturschutzgebieten ist dies übrigens ganzjährig vorgeschrieben. Besitzerinnen und Besitzer müssen ihren Hund jederzeit unter Kontrolle haben, damit es nicht zu Beeinträchtigungen von Wildtieren kommt“, erklärt Frank Meisinger, Leiter des Fachdienstes Allgemeine Ordnungsaufgaben. Er weist darauf hin, dass auch gut gehorchende Hunde oftmals, wenn der Jagdtrieb erst geweckt ist, zur unmittelbaren Gefahr für die Tiere und ihre Jungen werden können. „Was viele Hundebesitzer leider nicht wissen, ist, dass das bloße Hetzen schon häufig tödliche Folgen für das Wildtier hat“, so Frank Meisinger.

Freilaufende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Werden die Tiere gestört oder zur Flucht gezwungen, sind Eier und Junge ein leichtes Opfer für Krähen und Elstern. Auch können die Eier eines Geleges auskühlen oder in der Sonne zu heiß werden. Sind die Eier nicht ausreichend bebrütet, bleibt der Nachwuchs aus. Im schlimmsten Fall werden Wildtiere durch einen Hund gejagt und dabei verletzt. Dann drohen dem Hundehalter gemäß des Hessischen Jagdgesetzes sogar Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.


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