Wozu braucht Maintal einen zweiten Stadtrat?

Maintal
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„Mit Blick auf die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 der nächsten Stadtverordnetenversammlung, der Etablierung eines zweiten Stadtrates, der Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses und der Gründung der „Maintal Immobilien Gesellschaft“, kurz MIG und den damit verbundenen politischen und sachlichen Folgen erscheint es uns ratsam zu sein, einen Schritt zurückzutreten und zu reflektieren, was da gerade passieren soll“, fasst CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Fischer die Überlegungen der Christdemokraten zusammen.



„Mit den Haushaltsbeschlüssen für 2017 hatten wir uns mit allen Fraktionen für die Bildung einer MIG ausgesprochen, da wir überzeugt waren, dass die weitere Stadtentwicklung in einer „externen“ Gesellschaft wirtschaftlicher und stringenter wahrgenommen werden kann“, führt er weiter aus. Die Christdemokraten vermuten heute, dass allerdings schon zum Zeitpunkt dieser ersten Beschlusslage durch das „Maintaler Triumvirat SPD, FDP und B90/Grüne“ personelle Besetzungsszenarien gestartet wurden, ohne Wissen der CDU. Erst mit dem Ansinnen von Herrn Sachtleber (1. Stadtrat der Stadt Maintal), gern die Geschäftsführung der MIG zu übernehmen, wurde für die CDU-Fraktion deutlich, welche Konsequenzen damit einhergehen würden.

„Nach jahrelanger konsequenter sparsamer Haushaltsführung, die unter anderem vor gut zehn Jahren auch die Abschaffung der Stelle eines 2. Stadtrates zur Folge hatte, und Maintal auch vor einem kommunalen Rettungsschirm bewahrt hat mit all seinen Konsequenzen, siehe Hanau, will man jetzt wieder umkehren und erneut einen 2. Stadtrat etablieren. „und warum?“ fragen die Christdemokraten. Die Antwort liege auf der Hand: Weil insbesondere die SPD, die Herrn Sachtleber seinerzeit nicht zum Stadtrat gewählt hat, zusammen mit FDP und Grünen ihm jetzt einen Übergang in die Geschäftsführung einer Gesellschaft ohne finanzielle Verluste zu ermöglichen will. „Wir reden hier über lebenslange Versorgungsansprüche von mutmaßlich monatlich ca. 3.500 € ein Leben lang für einen Wahlbeamten“, macht Martin Fischer den finanziellen Umfang deutlich.

Die Christdemokraten sind nach wie vor von der Qualifikation des 1. Stadtrates für seine Aufgaben überzeugt. Deshalb haben sie ihn gewählt, für 6 Jahre. Und es ist nicht undenkbar, dass sie ihn auch nach Ablauf seiner Amtszeit vielleicht wiederwählen, wenn er sich zur Wahl stellen würde. Denn nach ihrer Auffassung leistet er sehr gute Arbeit im Magistrat und hat viele erfolgreiche Projekte für die Stadt umgesetzt. „Er ist der richtige Mann an der richtigen Stelle! Warum sollten wir ihn jetzt wegloben in eine Geschäftsführer-Position einer kommunalen Gesellschaft? Weil einige der anderen Fraktionen ihn 2019 nicht wiederwählen würden? Um den Fraktionen einen Positionen frei zu machen? Um einen bis dato parteilosen Magistrat nicht länger hinnehmen zu müssen?“ so die Stellungnahme der Christdemokraten.

Einen Geschäftsführer für eine kommunale Gesellschaft ist ihres Erachtens auszuschreiben. Bewerben kann sich dann jeder, der sich den Aufgaben dieser Ausschreibung gewachsen fühlt und die erforderlichen Qualifikationen mitbringt.

„Gemäß der HGO hat der 1. Stadtrat selbst bei einem wie auch immer gearteten Übergang in eine andere kommunale Gesellschaft weiterhin maßgebliche Aufgaben als 1. Stadtrat auszuführen. Es stellt sich hier die Frage nach möglichen Interessenskonflikten. Und nur weil eine Lücke für bestimmte Aufgaben entsteht, rechtfertigt das nach unserer Auffassung nicht einen 2. Stadtrat mit vollen Bezügen einzusetzen, aus den Reihen der SPD, FDP und Grünen, mutmaßlich ohne die notwendigen Kompetenzen für die frei werdenden Aufgaben!“ befindet Martin Fischer. Für die Christdemokraten stellt sich nicht die Frage, ob die Stadt Maintal wirklich eine MIG braucht! „Dies wurde von allen Fraktionen, so auch der CDU im Haushalt 2017 beschlossen. Wir müssen uns aber fragen, haben wir hier tatsächlich das Für und Wider für diese Entscheidung ausreichend abgewogen? Lagen alle Entscheidungskriterien dafür auf dem Tisch? Überzeugt hatte uns beispielsweise die Aussage, zukünftig die Baugebiete selbst zu vermarkten und die Gewinne daraus für die Stadtkasse selbst zu vereinnahmen, anstatt sie Investoren zu überlassen. Aber letztlich muss die Frage gestattet sein, ob es dafür unbedingt eine städtische Immobilien Gesellschaft braucht, oder ob dies nicht auch mit entsprechender Ausstattung an Personal und Kompetenz durch den Magistrat und die Verwaltung selbst leistbar ist?“ fasst Martin Fischer die Beratungen der CDU-Fraktion zusammen.

Um sich letztlich klar für oder gegen eine MIG auszusprechen, plädieren die Christdemokraten für eine Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes und um Klärung weiterer Frage, sowie einer Gegenüberstellung aller Fakten, wie z.B.:
-      einen Geschäftsplan,
-      Kosten und Risiken,
-      wirtschaftliche Perspektive auf mindestens 10 Jahre,
-      Personalanforderungen,
-      Aufgabenbeschreibung,
-      Gewinnerwartung
-      usw.
„Jeder, der beabsichtigt, eine Firma zu gründen, braucht klare Entscheidungshilfen. So auch wir Stadtverordneten!“, so der klare Appell der Christdemokraten gegen eine vorschnelle Entscheidung.
Bisher besteht noch Unklarheit über die laufenden Kosten der GmbH. Wieviel Arbeitsplätze mit welchen Funktionen werden perspektivisch neu geschaffen?

FAZIT
Konkrete Bebauungen auf städtischen Grundstücken sind zurzeit nur für das ehemalige Kaufeld Gelände, der Fläche am Weides und der Eichenheege, ein Rathausumbau und ein weiteres kommunales Gebäude am Bahnhof-Ost vorgesehen. Weitere größere städtische Flächen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung. Weitere Flächen im Status „Bauerwartungsland“ sind nahezu ausschließlich in Privatbesitz. Was soll also passieren, wenn diese Flächen bautechnisch „erledigt, die Aufgabe der MIG erledigt ist? Die Verwaltung von städtischen Liegenschaften (Miete/Pacht) wurde bisher ohne Qualitätsverluste umgesetzt.

Die Gründung einer MIG und deren mögliche Folgen ist noch nicht ausreichend durchdacht, analysiert und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht worden. Es liegt weder ein Businessplan vor noch ist ein abschließendes Ergebnis der beauftragten Unternehmensberatung zur Rechtsform vor, wie es bei einer geplanten Gründung einer Gesellschaft opportun wäre. Braucht man für die überschaubaren geplanten Bebauungen zwingend eine GmbH, oder nur den politischen Willen, den Magistrat mit entsprechenden Kompetenzen zur eigenen städtischen Umsetzung der Projekte auszustatten?

Unseres Erachtens wird hier ein vermeintlicher politischer Wille zur Gründung der MIG mit dem Zweck gekoppelt, einem Kandidaten aus den Fraktionen eine Position in der Stadt zu sichern. Bei der Bewerbung von Herrn Sachtleber war seine Eignung, sprich Kompetenz ausschlaggebend. Bei dem neu zu wählenden 2. Stadtrat wird vermutlich nicht nach Eignung bzw. Kompetenz gefragt.

Erst wenn völlig klar ist, dass (aus welchen Gründen auch immer) der erste Stadtrat aus seinem Amt ausscheidet, wäre eine Nachwahl durchzuführen und nicht bereits jetzt in der März-Sitzung. Insofern erklärt es sich auch nicht, weshalb dieser TOP zur Änderung der Hauptsatzung vor einer möglichen Beschlussfassung zu Gründung der MIG und der Besetzung der dort entstehenden Stellen auf der Tagesordnung steht. Selbst nach einer Beschlussfassung zur Gründung einer MIG ist dann immer noch überhaupt nicht klar, welche zu besetzenden Stellen geschaffen werden und wer diese Stellen dann besetzten wird, „es sei denn, man möchte bereits jetzt mit allen Mitteln den ersten Stadtrat loswerden.“ mutmaßen die Christdemokraten in ihrer Pressemitteilung.


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