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Ehepaar Klock getötet: Notwehr und Nothilfe bestätigt

Maintal
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Es bleibt dabei: Die Tötung von Harry und Sieglinde Klock im Juli 2014 auf der „Main-River-Ranch“ in Maintal bleibt für die beiden Täter ohne Folgen. Vater und Sohn wurden auch im Revisionsprozess vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau vom Vorwurf des Mordes und des Totschlages freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage kündigten direkt nach der Urteilsverkündung an, gegen dieses Urteil erneut Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.



Richterin Susanne Wetzel rügte zu Beginn ihrer Urteilsbegründung zunächst die Vertreter der Nebenklage, deren Angriffe auf Berufskollegen teils „unterirdisch“ gewesen seien. Anwalt Jörg Dietrich, der in der Nebenklage die Tochter des getöteten Ehepaares vertrat, äußerte sich nach dem Prozess gegenüber den Medien folgendermaßen: „Die Nebenklage hat 20 bis 30 Anträge gestellt, die allesamt abgelehnt wurden bis auf einen. Meine persönliche Meinung ist, dass man hier heute nicht anders entscheiden wollte und die beiden Urteile in der Begründung sehr ähnlich sein werden“, spekulierte er darauf, dass bei einer erfolgreichen Revision ein drittes Verfahren in einem anderen Gericht stattfinden würde. Allerdings stellte auch er nicht in Abrede, dass die beiden Angeklagten sehr gut verteidigt wurden und trotz der gegensätzlichen Ansichten lief der zweite Prozess deutlich emotionsloser ab, auch bei der Urteilsbegründung blieb es im Gegensatz zum 1. Verfahren diesmal ruhig.

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An der Einschätzung des Tatablaufes durch das Gericht änderte sich aber auch im zweiten Verfahren nichts. Mangels Tatzeugen wurde die 400 Seiten dicke Niederschrift zugrunde gelegt, in der der inzwischen 33-jährige Angeklagte sein Leben auf dem Anwesen am Stadtrand von Maintal und das Verhältnis zum Ehepaar Klock, die als Pächter das Gelände unerlaubterweise an Vater und Sohn untervermietet hatten, geschildert hat. Auch der von ihm über seinen Verteidiger Karl Kühne-Geiling dargelegte angebliche Tatablauf konnte aus Sicht des Gerichts nicht widerlegt werden. Demnach kam das Ehepaar am 6. Juni 2014 gegen 13 Uhr auf das Gelände, um Mietrückstände einzufordern. Der 57-jährige Harry Klock und seine gleichaltrige Ehefrau sollen dabei zunächst auf den jüngeren Angeklagten getroffen sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll Harry Klock den 33-Jährigen am Hals gepackt und mit einem Messer bedroht haben. Zur Unterstützung der finanziellen Forderung sollen auch die Hunde der Klockes bedrohlich auf den Angeklagten eingewirkt haben.

Laut seinen Schilderungen kam es zu einem Handgemenge, in dem er dem über 20 Jahre älteren Mann das Messer abnehmen konnte und vermutlich zunächst fünf Mal auf ihn einstach. Sieglinde Klock soll versucht haben, mit einem Beil ihrem Ehemann zu Hilfe zu kommen, was wiederum der inzwischen 63-jährige Angeklagte mitbekommen haben soll. Er holte eine Pistole aus dem kleinen Haus auf dem Gelände und schoss zweimal, eine Kugel traf die 57-Jährige tödlich. Im Anschluss stach der 33-Jährige laut seinen Schilderungen wie im Wahn noch zigfach auf Harry Klock ein, bei dem schließlich 17 Einstiche festgestellt worden waren. Vater und Sohn verbuddelten anschließend die Leichen auf dem Gelände, wo sie zunächst von der Polizei nicht gefunden wurden. Erst nach einem Hinweis der Angeklagten wurden sie Monate später vor einer Gartenhütte unter einem Misthaufen entdeckt. Angeblich verhinderte Ammoniakgeruch, dass die Leichenspürhunde anschlugen.

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Die beiden Angeklagten beseitigten weitere Spuren aus Angst davor, dass ihnen ihre Version des Tatablaufes niemand glauben würde. Die Pistole wurde bei einer Verwandte in Frankfurt gefunden, das Auto des Ehepaares auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Maintal. „So kann es gewesen sein“, betonte Richterin Wetzel, dass nur die beiden Angeklagten die reine Wahrheit kennen. Eine moralische Verantwortung würden sie in jedem Fall tragen, da beide jeweils einen Menschen getötet hätten. Beim 33-jährigen Angeklagten entschied das Gericht auf Notwehr, bei seinem Vater auf Nothilfe. Im Gegensatz zum ersten Prozess wurde der 63-jährige Angeklagte aber diesmal wegen des unerlaubten Besitzes der Pistole samt Munition verurteilt. Die achtmonatige Freiheitsstrafe muss er allerdings nicht absitzen, sie wird mit seiner deutlich längeren Zeit in der Untersuchungshaft verrechnet.


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