Rückmeldung zu Schienenlärm geben
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Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzliches Instrument zur Reduzierung von Umgebungslärm, zu dem auch Schienenverkehrslärm zählt. Hierbei wird zunächst eine Lärmkartierung durchgeführt, um die Lärmbelastung zu ermitteln und öffentlich einsehbar darzustellen. Anschließend können Bürger*innen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Auskunft zu ihrer individuellen Lärmsituation erteilen. Aus der Kartierung und den Vorschlägen werden anschließend Maßnahmen zur Minderung des Lärms erarbeitet, die im Lärmaktionsplan veröffentlicht werden.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürger*innen insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet und einen Lärmaktionsplan-Entwurf erstellt. Dieser Entwurf ist passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase veröffentlicht worden.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Zusätzliche Informationen gibt es unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.
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