Unberechtigt Obst pflücken ist kein Kavaliersdelikt

Maintal
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Die Ordnungsbehörde der Stadt Maintal überwacht in der Sommerzeit und besonders während der Erntemonate bis zum Herbst verstärkt die Feldgemarkung in Maintal.



Das berichtet Erster Stadtrat Ralf Sachtleber.

Unter anderem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst darauf achten, dass auf den Maintaler Streuobstwiesen niemand unberechtigt Äpfel oder andere Früchte erntet. „Das Pflücken von Obst ist nach Paragraf 248a Strafgesetzbuch als Diebstahl von geringwertigen Sachen zu werten und nicht, wie oftmals behauptet wird, ein so genannter ,Mundraub‘. Das bedeutet, dass sich die betreffende Person strafbar macht. Um die Eigentumsverhältnisse eindeutig vor Ort klären zu können, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch berechtigt Personalien festzustellen. Dies kann dann auch schon einmal die Eigentümer der Bäume treffen. Dafür bitten wir jetzt schon um Verständnis “, erklärt Frank Meisinger von der Ordnungsbehörde.

Neben dem Respekt vor fremdem Eigentum bittet er gemeinsam mit Erstem Stadtrat Ralf Sachtleber auch um gegenseitige Rücksichtnahme im Wald und in der Feldgemarkung: „Hundehalter, Radfahrer, Spaziergänger und Landwirte sollten die jeweils anderen als gleichberechtige Personen sehen und sich auch dementsprechend verhalten“. Darüber hinaus weist Frank Meisinger noch darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, mit Fahrzeugen die Landschaftsschutzgebiete zu befahren. Ebenso sind offenes Feuer und wildes Campen nicht im Außenbereich nicht erlaubt.


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