Skandal um den Ankauf des Dillmann Geländes in Eichen?

Eichen
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"Skandal um den Ankauf des Dillmann Geländes in Eichen" titel die CDU-Nidderau eine Pressemitteilung, die nachfolgend im Wortlaut veröffentlicht wird.



"Vorbemerkung: Motivation zur Forderung eines Akteneinsichtsausschusses durch die CDU-Fraktion Nidderau Der Geländeankauf des „Dillmann-Grundstücks“ in Nidderau Eichen, die Prüfung und Beurteilung von Verkaufsverhandlungen sowie die Beauftragung von Gutachten kamen in den Sitzungen der Nidderauer Gremien zur Beratung und durch rot-grüne Mehrheit zum Beschluss. Allerdings sind in diesem Zusammenhang eine Reihe Fragen offen geblieben, bei denen die CDU Nidderau die Ansicht vertritt, dass man Sachverhalte zwar mehrheitlich beschließen kann, der Öffentlichkeit und den Steuerzahlern aber Rechenschaft schuldig ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftlich nachvollziehbare Verwendung von öffentlichen Geldern.

Nie ging es der CDU darum, die Familie und Firma Dillmann in Nidderau für die Vorgänge verantwortlich zu machen. Dass ein Geschäftsmann das für seine Interessen beste Geschäft abschließen möchte, liegt in der Natur der Sache und ist nicht verwerflich. Die Stadt Nidderau jedoch ist dem Steuerzahler dafür verantwortlich, wie Gelder verwendet werden. Vertragsrechtlich kann ein ungünstiges Geschäft in Ordnung sein. Aber die Fragen von Moral, Integrität und Compliance berühren in der Folge viele der von der CDU aufgeworfenen Punkte.

Fakten:
1. Eine sachgemäße Überprüfung des Gesamtvorganges war nicht vollumfänglich möglich. Die Mitglieder der CDU im Ausschuss haben festgestellt, dass es keinerlei schlüssige Unterlagen zum Zustandekommen des Geschäfts gibt, da in den Akten keinerlei übliche und erforderliche Unterlagen vorhanden sind. Eine durch die CDU geforderte schriftliche Bestätigung der Vollständigkeit der Akten wurde seitens der Verwaltung und der rot-grünen Koalition verweigert. Auf Nachfrage wurden Aktenstücke teils nachgereicht, teils die Auskunft erteilt, dass Briefe und E-Mails telefonisch oder mündlich beantwortet worden seien. Aktennotizen hierzu liegen nicht vor. Wir sprechen von einem Grundstücksgeschäft von 1,85 Mio. €.

2. Den Mitgliedern der CDU im Akteneinsichtsausschuss waren die Verhandlungen zum Kaufpreis des Grundstückes sehr wichtig, die Nachvollziehbarkeit der Verhandlungen und die Frage, ob die beauftragten Vertreter der Stadt Nidderau im Interesse der Steuerzahler gehandelt haben oder ob der Stadt Nidderau zu viel bezahlt hat und ihr somit ein Vermögensschaden entstanden ist. Die Festsetzung des Grundstückspreises erfolgte durch die Familie Dillmann und wurde als nicht verhandelbar erklärt. Die Stadt Nidderau hat daraufhin auf jegliche Verhandlung zum Kaufpreis verzichtet und den Kaufpreis ohne weitere Prüfung akzeptiert. Insbesondere gibt es kein unabhängiges Verkehrswertgutachten aller Teilflächen, das einen angemessenen Preis zeitnah zum Vertragsabschluss darstellt. Frühere Kaufverhandlungen mit der Familie Dillmann zu o.g. Grundstück zu anderen Konditionen hat es nach Auskunft von Herrn Bürgermeister Schultheiß nicht gegeben.

3. Der Bodenrichtwert für das Gelände beträgt nach dem Amt für Bodenmanagement in Büdingen 70 Euro/qm. Diese Bewertung erfolgte aufgrund der derzeit gültigen Ausweisung als Gewerbefläche. Eine spätere Umwidmung in Wohngebiet mit rot-grüner Mehrheit umzusetzen, um nachträglich einen überhöhten Kaufpreis von 238 €/qm zu rechtfertigen, hält die CDU für unredlich – ja sogar für eine Täuschung.
Ist dieser politische Skandal ein Fall für den Staatsanwalt?

Einige Punkte, die wichtige Entscheidungsparameter der Stadtverordneten waren, haben sich später als nicht haltbar herausgestellt. So hat z. B. Herr Bürgermeister Schultheiß auf einer Veranstaltung ein Käuferangebot für den Weiterkauf eines Teils des Dillmann-Geländes kommuniziert (Verkaufspreis 430 €/qm), der nicht erzielt werden konnte.

4. Es wurden seitens der Stadt Nidderau keine Vergleiche zu anderen günstigeren Standorten gesucht und beim Grundstückskauf keine Alternativen bewertet. Nach Aussage des ehemaligen Wehrführers Marco Jüngling, hat er selbst alternative Gestaltungen auf dem Gelände ins Gespräch gebracht. Im Vorfeld war von der Feuerwehr angedacht, das Gelände hälftig zu teilen und einen kompletten Neubau zu errichten. Hierzu findet sich in den Akten kein Vermerk. Für die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes (Feuerwehrhaus) wäre das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche zu deklarieren und auch mit einem Preis von 70,- € zu veranschlagen.

5. Durch den schon vor dem Ankauf bekannten Weiterverkauf eines Teils des Geländes an die Deutsche Reihenhaus AG war die Stadt Nidderau zur Zahlung von Grunderwerbssteuer i. H. v 60.000 € verpflichtet, die die Stadt (und damit der Steuerzahler) nicht hätten tragen müssen, wenn die Deutsche Reihenhaus AG einen Teil des Grundstückes direkt von der Familie Dillmann erworben hätte. Die Stadt Nidderau hat dadurch einen geringeren Quadratmeterpreis von der Deutschen Reihenhaus AG erhalten als die Stadt Nidderau an die Firma Dillmann zahlen soll. Hier hat die Stadt Nidderau nach Ansicht der CDU-Mitglieder im Akteneinsichtsausschuss offenen Auges Steuergelder in unverantwortlicher Weise verschwendet. Eine Stadt deren Haushalt seit Jahren unter strenger Beobachtung der kommunalen Finanzaufsicht steht.

6. Die Schadstoffbelastung auf dem Grundstück der Firma Dillman wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt seitens der CDU-Fraktion thematisiert. Herr Bürgermeister Schultheiß hat ein Mitglied der CDU-Fraktion öffentlich dafür gerügt, sich direkt bei der zuständigen Behörde erkundigen zu wollen. Nach dem Umweltinformationsgesetz steht jedoch jedem interessierten Bürger eine entsprechende Akteneinsicht zu.

Die Ausschussmitglieder der CDU haben den Eindruck gewonnen, dass Fragen zu Schadstoffbelastungen auf dem Grundstück unerwünscht sind. So wurde ein erforderliches Gutachten zur Bodenkontaminierung erst nach dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen Familie Dillmann und Stadt Nidderau beauftragt. Darüber hinaus enthalten die Akten eine E-Mail eines Verantwortlichen der Stadt Nidderau an Herrn Schultheiß mit der Empfehlung, die Schadstoffbelastung gegenüber Interessenten nicht zu nennen. Das hält die CDU für ein extremes Regressrisiko – das bei tatsächlichem Eintreffen Steuerzahler und Bürger der Stadt Nidderau trifft. Die CDU Nidderau ist der Auffassung, dass für ein schadstoffbelastetes Gewerbe-Grundstück niemals ein Preis von 238,- €/qm gezahlt werden durfte, sondern sogar noch deutlich weniger als 70,- €/qm.

Fazit: Für moralisch fragwürdig hält die CDU die enge Verbindung der handelnden Personen. Selbstredend darf ein Magistratsmitglied Geschäfte mit der Stadt Nidderau abschließen. Allerdings kann das beschriebene Grundstücksgeschäft nicht als ausgewogen für beide Vertragsparteien bezeichnet werden. Die wirtschaftlichen Vor – u. Nachteile sind in diesem Fall auffallend ungleich verteilt. Die Verantwortung dafür haben die Vertreter der Stadt Nidderau, die als Treuhänder für das Vermögen der Stadt vor unseren Bürger in der Pflicht stehen. Die CDU Nidderau kann diese Vorgänge nur als skandalös bezeichnen.

Die Beantwortung von kritischen Fragen und von ungeklärten Punkten wurde mit rot-grüner Mehrheit nicht in den Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses aufgenommen. Nach Ansicht der CDU-Mitglieder im Akteneinsichtsausschuss ist der offizielle Abschlussbericht zensiert. Damit werden Fakten der Öffentlichkeit vorenthalten. Alle interessierten Bürger und Pressevertreter können sich bei Fragen, Wunsch nach Detailinformationen und einem offenen Austausch an die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses der CDU-Fraktion wenden."


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