Flurbereinigung Windecken durch Landesamt genehmigt

Windecken
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12 Jahre nach dem Start des Flurbereinigungsverfahrens „Nidderau-Windecken B 45“ wurde nun der Wege- und Gewässerplan durch die Obere Flurbereinigungsbehörde am 21.12.2016 genehmigt.



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Die Verwaltung und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erhielt dieser Tage die genehmigten Exemplare. Anlass für beide Flurbereinigungsverfahren „Nidderau-Windecken“ und „Nidderau-Heldenbergen“ war der Neubau der Ortsumgehung B45/B521. Auf Antrag der zuständigen Enteignungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) hat das Amt für Bodenmanagement Büdingen im Auftrag des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation – obere Flurbereinigungsbehörde - im Jahre 2004 die Einleitung der Flurbereinigungsverfahren vorbereitet. Betroffen sind die Gemarkungen Windecken, Heldenbergen, Eichen, Büdesheim und Kaichen .

Am 22.11 und 30.11.2004 fanden in den betroffenen Stadtteilen Heldenbergen und Windecken Informationsveranstaltungen statt. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens erfolgte am 20.12.2004 durch die obere Flurbereinigungsbehörde. Im November 2007 wurde in der Willi-Salzmann-Halle der Vorstand von den betroffenen Eigentümern gewählt. Eine zentrale Aufgabe des Vorstandes von „Nidderau-Windecken B 45“ war die intensive Mitwirkung bei der Aufstellung eines Wege- und Gewässerplanes für das Flurbereinigungsgebiet. Von Seiten des Vorstandes wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und der Flurbereinigungsbehörde ein funktionsgerechtes, sich harmonisch in das Landschaftsbild eingefügtes Wege- und Gewässernetz geschaffen. Ziel dabei war es Zerschneidungsschäden durch die Umgehungsstraße zu beseitigen und die Herausbildung von größeren Schlägen für die landwirtschaftliche Nutzung und deren Erschließung zu ermöglichen. Die Anlage des neuen Wirtschaftswegenetzes ist auf eine Landbewirtschaftung mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen abgestellt.

Auf Grund der vorhandenen befestigten Wirtschaftswege in der Gemarkung Windecken, dem Verlauf der Gewässer und den topografischen Gegebenheiten wurde das bestehende Wirtschaftswegenetz größtenteils beibehalten. Dennoch sind teilweise Neuausweisungen von Wegen und Aufhebungen von bestehenden Wegen geplant. Bei der Gestaltung des Wegenetzes wurde darauf geachtet, dass diese auch als Nutzung für das überörtliche Fuß- und Radwegenetzes dienen können.

Ebenfalls wurde im Zuge der Flurbereinigung das Thema der Landschaftsentwicklung beachtet und bearbeitet. Die Landschaftsentwicklung beinhaltet die auf das Verfahrensgebiet bezogenen Maßnahmenplanungen des Natur- und Landschaftsschutzes. Besonderer Artenschutz galten dem Feldhamster, Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn und dem Steinkauz. Ebenfalls liegt der Flurbereinigung die Neugestaltung der Nidderaue „In der Aue“ zugrunde. Das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Wetterau“ wurde dem Flurbereinigungsgebiet zum Schutz, zur Entwicklung und zur Wiederherstellung der aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Feuchtbiotope hinzugezogen. Das Gebiet bietet Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt des Artenschutzes, des guten ökologischen Zustandes und des Hochwasserschutzes im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie.

In den kommenden Monaten werden alle beteiligten Eigentümer im Flurbereinigungsgebiet zu sogenannten „Abfindungswunschgesprächen“ durch die Flurbereinigungsbehörde eingeladen. Dabei werden in persönlichen Gesprächen die Wünsche der Eigentümer für die Abfindung der neuen Grundstücke aufgenommen. Der Wege- und Gewässerplan bildet für die Wunschgespräche sozusagen das Grundgerüst. Während den Abfindungswunschgesprächen können sich die Grundstückseigentümer über das neu gestaltete Landschaftsbild durch den Wege- und Gewässerplan informieren. Darüber hinaus kann der Plan sowie auch weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1552 eingesehen werden.

Zeitgleich wurde auch im Flurbereinigungsverfahren „Heldenbergen“ ein wichtiger Schritt in Richtung Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes getan. Vorausgegangen war eine intensive Diskussion mit den betroffenen Landwirten, Vertretern der Stadt Nidderau und den genehmigenden Behörden. Den Einwendungen der Landwirte konnte durch die Vermittlung der Stadt Nidderau abgeholfen werden. Im Rahmen des ersten Änderungsbeschlusses zum Wege- und Gewässerplan Heldenbergen kann nun die Fortführung und Realisierung des Feld- und Radweges linksseitig bis zur Einfahrt „Roter Berg“ erfolgen, der eine deutliche Entlastung des Wirtschafts- und Radverkehrs in der Verlängerung der Wehrstraße in Eichen mit sich bringen wird.

Mit der ausstehenden Genehmigung rückt auch die Neugestaltung in der Heegweide in greifbare Nähe. Hier soll die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Auentypische Dynamik der Nidderaue wiederhergestellt werden. Die Nidderaue erfüllt eine wichtige Funktion als Rast- Brut und Nahrungshabitat für viele Vogelarten und dient dem Hochwasserschutz des Stadtgebietes.


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