Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000

Nidderau
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Die Stadt Nidderau informiert, dass die Hessische Landesregierung am 27. März 2017 den Entwurf für die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen hat, die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) wurde eingeleitet.



Mit dieser Änderung des Landesentwicklungsplans ist beabsichtigt, die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung des Landes durch landespolitisch und landesweit bedeutsame Festlegungen neu zu fassen. Ferner soll in einem weiteren landesplanerischen Verfahren die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für die Entwicklung der Raumstruktur, des Systems der zentralen Orte sowie der Daseinsvorsorge geordnet werden.

Der Entwurf kann im Internet unter der Adresse www.landesplanung.hessen.de eingesehen werden. Die Planungsunterlagen werden ferner bei den drei Hessischen Regierungspräsidien sowie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Einsicht ausgelegt.

Das Land Hessen hat für den Zeitraum der gesetzlichen Beteiligungsfrist (08.Mai bis 10. Juli 2017) unter der Adresse https://beteiligung-lep-hessen.de eine Online-Beteiligungsplattform eingerichtet, die bei der Erarbeitung und Abgabe von elektronischen Stellungnahmen unterstützt. Auf dieser Plattform wird zudem das Verfahren zur Abgabe der Stellungnahme erläutert. Schriftliche Stellungnahmen können an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Abteilung I, Kaiser-Friedrich-Ring 75 in 65185 Wiesbaden eingereicht werden.


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