Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Nidderau
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Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018.



Für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 werden daher neue Schöffen gesucht. An der Vorbereitung und Aufstellung der Vorschlagslisten ist die Stadt Nidderau beteiligt. In diesem Verfahren sind wir auf die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, ein verantwortungsvolles Ehrenamt im Bereich des Strafrechts zu übernehmen.

Zum Amt des Schöffen kann grundsätzlich jeder Deutsche berufen werden. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten ist aber zu berücksichtigen, dass keine Personen aufgenommen werden, die für das Schöffenamt ungeeignet oder unfähig sind. In diesem Zusammenhang wird auf die gesetzlichen Wählbarkeitsvorschriften der §§ 32 if. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hingewiesen. Danach ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden und solche, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind, nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen.

Nähere Einzelheiten können interessierte Bürgerinnen und Bürger im Fachbereich Ordnungswesen, bei Frau Resch (Tel. 06187/299-198) oder beim Herrn Dummer (Tel. 06187/299-142), erfragen und das benötigte Bewerbungsformular dort anfordern. Die Abgabefrist für die entsprechenden Bewerbungen endet am 04.04.2018. Weitere Informationen zur Schöffenwahl sowie das Bewerbungsformular finden interessierte Bürger auch auf unserer Homepage wvvvv.nidderau.de sowie im Internet unter www.schoeffenwahl.de.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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