Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2017 nicht erteilt

Niederdorfelden
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Nachfolgend die Mitteilungen von Bürgermeister Klaus Büttner zur Sitzung der Gemeindevertretung am 30. März 2017.



1. Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2017

"Die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises hat uns am 13.03.2017 mitgeteilt, dass die Prüfung zur Haushaltsgenehmigung ergeben hat, dass der Zahlungsmittelfluss aus Verwaltungstätigkeiten negativ ist und folglich auch die Kredittilgung als Überschuss nicht erwirtschaftet wurde. Somit kann eine voll­umfängliche Genehmigung – auch angesichts einer erneut geplanten Nettoneu­verschuldung – zur Aufnahme von Krediten für Investitionsmaßnahmen des Jahres 2017 nicht erteilt werden.

Bei einer Anhörung bei der Kommunalaufsicht wurde uns mittgeteilt, dass nach Aussage des Hessischen Ministeriums des Innern die Forderung zur Aufstellung und Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes eine wesentliche Voraus­setzung für die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2017 ist. Mit einer kon­kreteren ministeriellen Vorgabe über die zulässige Dauer eines Abbaupfades ist laut RP im Sommer 2017 zu rechnen.

Bei fehlenden oder unzureichenden Haushaltssicherungskonzepten ist es laut Mitteilung der Kommunalaufsicht vertretbar, eine Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2017 zu erteilen, mit der Auflage, der Einzelkreditgenehmigung. Die Einzelkreditgenehmigung wird jedoch erst nach Vorlage des überarbeiteten Haushaltssicherungskonzeptes erteilt. In dem überarbeiteten Haushaltssicherungskonzept ist ein Vorschlag zum Abbau der Altfehlbeträge verbindlich und konkret von den Gremien zu beschließen.

Wir haben uns mit diesem Vorschlage der Kommunalaufsicht einverstanden erklärt. Unter Einbeziehung des im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 bereits ver­rechneten Altfehlbetrages für das Jahr 2009 sowie des prognostizierten Fehl­betrages für das Jahr 2016 beläuft sich der Altfehlbetrag zum 31.12.2016 auf rd. 1,8 Mio. Euro. Der Kommunalaufsicht soll vorgeschlagen werden, den Altfehlbetrag über­wiegend durch den Überschuss aus dem Baugebiet „Auf dem Hainspiel“ abzubauen.

Im Nachgang zu dieser Sitzung werden Sie die aufsichtsbehördlichen Vorgaben zum Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten der letzten Eildienst­mitteilungen sowie die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeinde­bundes erhalten."

2. Darlehensaufnahme aus dem Kreditkontingent des Jahres 2015

"Die Genehmigung zum Haushalt für das Jahr 2015 beinhaltete eine mögliche Kreditaufnahme in Höhe von 2.059.000,-- Euro. Die Gemeinde Niederdorfelden hat am 08.02.2017 die Erteilung einer Einzelkredit­genehmigung aus diesem Kontingent in Höhe von 860.000,-- Euro für den Umbau der Trauerhalle und die Errichtung eines Toilettengebäudes sowie dem Bau einer Flüchtlingsunterkunft beantragt. Der Gemeindevorstand hat einer Darlehensaufnahme in Höhe von € 860.000,-- bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Wi-Bank) mit einem Zins­satz von 1,49 % und einer Endlaufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren zuge­stimmt."

3. Kirchenaustrittsverfahren ab März 2017 beim Meldeamt

Das Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts wurde zum 01. März 2017 insofern geändert, dass Kirchenaustritte in Hessen nun nicht mehr beim Amtsgericht, sondern in den Kommunen erklärt werden können. Die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen stellen für die Gemeinden eine neue Aufgabe im Sinne des in Art. 137 Abs. 6 der Verfassung des Landes Hessen verankerten Konnexitätsprinzips dar. Die vollständige Überlassung der pro Einzelfall zu erhebenden Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro dient dem Ausgleich der den Gemeinden entstehenden Mehrbelastungen.

Die Gemeinden können im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden, welche ihrer Organisationseinheiten die Austrittserklärungen entgegennimmt. Unter Berücksichtigung des angestrebten Ziels, dem Arbeitgeber schnellstmöglich die Beendigung der Kirchensteuerpflicht zur Verfügung zu stellen, erscheint es zweckmäßig, die Meldewesen, die ohnehin die Daten zur Kirchensteuerpflicht an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln, mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Die Meldebehörde kann die Austrittserklärung entgegennehmen und ohne weiteres die ihr bereits als Meldebehörde obliegenden Pflichten zur Pflege des Melderegisters und Übermittlung der Kirchenaustrittsdaten an das BZSt erfüllen. Hierdurch werden Verzögerungen durch die Weiterleitung der Informationen an die Meldebehörde - und in der Folge ein fehlerhafter Kirchensteuerabzug - vermieden. Die notwendigen Prozesse werden hierzu bei emeld21 (Meldeamtsprogramm) eingebunden und zur Verfügung gestellt. Die Kirchenaustritte wurden ab dem 01. März 2017 auch bei der Gemeinde Niederdorfelden dem Meldeamt übertragen."

4. Anschaffung eines gebrauchten Kastenwagens für den Bauhof

"Der alte VW-Bus aus dem Bauhof-Fuhrpark wurde zwischenzeitlich ver-schrottet. Als Ersatz wurde in dieser Woche ein gebrauchte Mercedes-Benz Vito Kastenwagen Diesel Baujahr 2009, 57.000 km zu einem Preis von 9.460 € angeschafft. Die Deckung erfolgte aus dem Teilfinanzhaushalt 01 Investitionsmaßnahme Anschaffung von Bauhofgeräten sowie aus dem veranschlagten Mittel für Grundstücksankäufe. Der Gemeindevorstand stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung des gebrauchten Kastenwagens für den Bauhof trotz derzeit bestehender Haushaltsführung zu."

5. Kapazitätserhöhung der Niddertalbahn

"Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2017 einen Antrag auf Kapazitätserhöhung der Niddertalbahn gestellt. Mit diesem Antrag, der auch den Antrag der AGNV unterstützt, soll zum Ausdruck gebracht werden, dass speziell während des Berufsverkehrs eine Erhöhung der Taktung der Züge von zwei auf drei Verbindungen pro Stunde notwendig ist. Die Gemeindeverwaltung ist mit Schreiben vom 13.02.2017 an den RMV sowie an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung herangetreten, um das Anliegen der Gemeindevertretung weiterzugeben.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landes­entwicklung hat uns am 08.03.2017 geantwortet, dass für die Bestellung der Verkehre auf der Niddertalbahn der Rhein-Main-Verkehrsverbund als Aufgabenträgerorganisation zuständig ist. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat uns am13.03.2017 mitgeteilt, dass für die Fahr um 06:44 Uhr eine Kapazitätserweiterung nur mit einem zusätzlich zu beschaffenden Doppelstockzug möglich wäre.

Für die Fahrt um 07:48 Uhr müsste ein fünfter Wagen angeschafft werden. Die Bahnsteiglängen würden einen fünften Wagen zulassen, der jedoch nicht im Fahrzeugbestand der Niddertalbahn verfügbar ist. Gemeinsam mit der DB Regio wird geprüft werden, ob ein weiterer Doppelstock-Mittelwagen nach Beendigung der Verkehrsverträge Ende 2017 oder Ende 2018 mit den Spezifikationen der Niddertalbahn-Fahrzeuge verfügbar wird."

6. 1.250-Jahr-Feier im Jahr 2018

"Am 07. März fand ein 2. Treffen der Steuerungsgruppe zur Vorbereitung der 1.250-Jahr-Feier statt. Zur Sitzung war auch Herr Henry Traber von der Fa. Trabers Festzeltbetriebe eingeladen. Wie ich Ihnen bereits in den letzten Mitteilungen berichtet habe, hat die Steuerungsgruppe beschlossen, um die Vereine zu entlasten, die Festzelt­bewirtung durch einen externen Betreiber durchzuführen.

Herr Traber stellte sein Unternehmen vor und teilte mit, dass er die komplette Abwicklung für das Festzelt, inklusive Band, Beschallung und Security über­nehmen kann. Die Fa. Trabers Festzeltbetriebe richtet schon seit Jahren Feste, z.B. das Laternenfest, in Schöneck aus und es wurde von Schönecker Seite von sehr guten Erfahrungen berichtet.

Herr Traber wird uns spätestens in der nächsten Woche einen Vertrag zu senden."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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