Sanierungsarbeiten in Kita „Pusteblume“ und neuer Jagdpachtvertrag

Niederdorfelden
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Nachfolgend die Mitteilungen von Bürgermeister Klaus Büttner (SPD) zur Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Februar 2018.



1. Neuer Jagdpachtvertrag abgeschlossen

Seit dem 01.04.1990 besteht zwischen der Jagdgenossenschaft Niederdorfelden und dem Jagdpächter Werner Propheter, Karben, ein Jagdpachtvertrag, der zunächst über 9 Jahre und seit dem Jahr 2008 über 10 Jahre läuft. Dieser Vertrag läuft zum 31.03.2018 aus. Herr Propheter hat sich dazu entschlossen, den Jagdpachtvertrag um weitere 10 Jahre mit der Jagdgenossenschaft Niederdorfelden abzuschließen. Somit ist für die Jagdnutzung eine Fläche von 650 ha verpachtet, davon sind 520 ha bejagbare Fläche. Hierfür erhält die Jagdgenossenschaft Niederdorfelden vom Jagdpächter jährlich einen Pachtzins in Höhe von € 2.600,--.

2. Sanierungsarbeiten in der Kita „Pusteblume“

Aufgrund einer stattgefundenen Lichtmessung wurde festgestellt, dass die Leuchten in der Kindertagesstätte erneuert werden müssen. Bei einer Schallmessung wurde festgestellt, dass die Schalldämmung nicht ausreichend ist. Beide Maßnahmen wurden ausgeschrieben und die Aufträge Anfang Dezember an die jeweils günstigsten Anbieter vergeben. Die Arbeiten zu den Sanierungsmaßnahmen werden in den nächsten Tagen beginnen und zeitgleich durchgeführt.

3. Ausschreibung Strom- und Gaslieferung ab dem 01.01.2019

Die derzeit bestehenden Strom- und Gaslieferungsverträge haben noch eine Laufzeit bis 31.12.2018 und sind daher erneut auszuschreiben. Es besteht die Möglichkeit, sich an einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung mit sechs weiteren Kommunen aus dem Main-Kinzig-Kreis zu beteiligen. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23. Januar beschlossen, dass sich die Gemeinde Niederdorfelden an dieser gemeinsamen Ausschreibung für Strom und Gas beteiligen wird. Die Kosten für die Ausschreibung betragen ca. 6.000,-- Euro je Kommune. Die Kommunen werden über ihre Losvergaben jeweils eigenständig entscheiden.

4. Schöffenwahl 2018

Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Sie sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. Sie urteilen gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Daraus folgt, dass Schöffen die gleiche Verantwortung für die Entscheidungen tragen wie die Berufsrichter - ob dem Angeklagten die Tat in der Beweis­aufnahme ohne vernünftige Zweifel nachgewiesen wurde, welche Sanktion angemessen erscheint oder ob ein Heranwachsender als Jugendlicher oder als Erwachsener zu beurteilen ist. Voraussichtlich wird jeder Schöffe zu etwa 12 Sitzungstagen im Jahr heran­gezogen. Die Amtszeit der jetzigen Schöffen läuft am 31.12.2018 aus. Die nächste Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2019 – 31.12.2023 findet in diesem Jahr statt. Das Amtsgericht Hanau wird uns noch über die Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten und die Anzahl der vorzuschlagenden Personen informieren. Auf das Schöffenamt kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Niederdorfelden, die oder der die deutsche Staatsangehörigkeit hat und zum 01. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, bewerben. Für die Jugendschöffentätigkeit sollte die Person zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Wer jetzt Lust bekommen hat, für die nächste Amtszeit als Schöffe tätig zu werden, die Bewerbungsunterlagen können Sie bei Erika Weinbrod in der Gemeindeverwaltung bekommen.

5. Neubesetzung Schiedsamt

Die Amtszeit der Schiedsfrau und ihres stellvertretenden Schiedsmannes endet im Mai 2018. Elli Markloff, die noch amtierende Schiedsfrau hat mitgeteilt, dass sie das Amt für eine weitere Amtsperiode nicht mehr übernehmen möchte. Für die Besetzung des Schiedsamtes suchen wir geeignete Bewerber. Auch hier müssen die Personen in Niederdorfelden wohnen und weder vorbestraft noch unter Betreuung stehen. Außerdem sollten sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre sein. Spezielle Vorkenntnisse zur Ausführung des Ehrenamtes sind nicht er­forderlich. Mitzubringen sind jedoch: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fort­bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Interessierte Personen wenden sich an die Gemeindeverwaltung, Erika Weinbrod, oder schicken uns eine Bewerbung mit Lebenslauf und kurzer Begründung, warum sie das Amt ausführen möchten.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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