Gemeinde sieht Windvorranggebiet im Rodenbacher Wald sehr kritisch

Rodenbach
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Rodenbachs Bürgermeister Klaus Schejna (SPD) teilt mit, dass der Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, die Streichung des Windvorranggebietes zu fordern, das für den Rodenbacher Wald vorgesehen ist.



Der Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien legt so genannte Windvorranggebiete fest. Ausschließlich in diesen Gebieten ist die Errichtung von Windrädern später theoretisch und praktisch möglich. Politischer Konsens und Ziel dieser Planungen ist es, zwei Prozent der Landesfläche in Hessen für Windkraftanlagen bereitzustellen.

Eine solche Fläche wurde für den Rodenbacher Wald in Oberrodenbach angrenzend an die Gemarkungen Freigericht und Alzenau vorgesehen. Die Gemeinde Rodenbach hat bereits in ihrer ersten Stellungnahmen zum Vorentwurf im Jahr 2014 darauf hingewiesen, dass die betreffende Fläche im Rodenbacher Wald verschiedene Arten von Greifvögeln und Fledermäuse beherbergt und dass daher eine artenschutzrechtliche Prüfung der Fläche erfolgen müsse.

Nun liegt der Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien in zweiter Offenlage vor und sieht weiterhin eine, wenn auch reduzierte, Windvorrangfläche in Oberrodenbach, angrenzend an die Gemarkungen Freigericht und Alzenau, vor. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt. Bürgermeister Schejna bekennt sich für die Gemeinde Rodenbach ausdrücklich zu ihrer Verantwortung für die örtliche Energiewende. So haben die Gemeinde Rodenbach bereits zahlreiche Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt und betreibe seit vielen Jahren aktiv ein kommunales Energiemanagement.

Doch sehen Schejna und der Gemeindevorstand die Gemeinde Rodenbach auch dem Naturschutz verpflichtet. Es könne nicht sein, dass Brutvorkommen des Rotmilans, der Hohltaube oder des Schwarzspechtes einfach ignoriert würden. Generell handele es sich bei der vorgesehenen Fläche um eine artenreiches und schutzwürdiges Quellgebiet.

Die Gemeinde Rodenbach spricht sich daher für eine Streichung der Windvorrangfläche aus. Sollte dies nicht durchgesetzt werden können, beharrt der Gemeindevorstand in seinem Beschluss aber auf einer artenschutzrechtlichen Prüfung des Geländes. Eine gleichlautende Stellungnahme hat auch die entsprechende Fachbehörde des Main-Kinzig-Kreises abgegeben. Dies untermauert zusätzlich die Einstellung der Gemeinde Rodenbach, dass es sicher sinnvollere Flächen zum Errichten von Windkraftanlagen gebe.


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