„Jeder Mensch braucht eine Patientenverfügung“

Niederrodenbach
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

„Jeder Mensch braucht eine Patientenverfügung“. Corinna Zastrow, niedergelassene Fachärztin für Allgemein- und Palliativmedizin, sprach sich bei ihrem Vortrag im Altenzentrum Rodenbach vor einer Vielzahl von vor allem älteren Menschen eindeutig für die Notwendigkeit einer Patientenverfügung aus.



verfuegazr.jpg

Mit der Patientenverfügung habe der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in jeder Phase ihres Lebens für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Maßnahme einwilligen oder diese ablehnen, betonte die Referentin. Corinna Zastrow gab den Zuhörern aber mit auf den Weg, dass sie „jemand brauchen, der diese Patientenverfügung auch durchsetzt“. Zastrow: „Suchen sie sich einen Menschen ihres Vertrauens, der das kann.“

Die Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Die Fachärztin empfahl den Besuchern der Veranstaltung allerdings eine Bestätigung des Hausarztes, dass die Patientenverfügung „im Vollbesitz der geistigen Kräfte“ unterschrieben worden ist. Apropos schreiben: Wer sich entschlossen habe, eine Patientenverfügung zu verfassen, sollte sie erst einmal handschriftlich formulieren, bevor er sie etwa am Computer „ins Reine“ schreibt. „Formulieren Sie die Sätze im Wortlaut“, so die Aufforderung von Zastrow. Ein Ankreuzen von einzelnen Punkten auf einem vorgefertigten Formular empfahl die Referentin nicht.

Und: Die Formulierungen sollten so gewählt werden, dass sie vor einem Gericht Bestand haben. „Sparen sie nicht mit Exemplaren“, so eine weitere Aufforderung. Natürlich müssen Familiengehörige eine Patientenverfügung haben, auch Personen des Vertrauens. Und natürlich sollte auf jeden Fall auch der Hausarzt über ein Exemplar verfügen. Denn: Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich, soweit sie den Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar zum Ausdruck bringt.

Corinna Zastrow sprach vielen Besuchern dieser informativen Veranstaltung des Altenzentrums Rodenbach aus dem Herzen, als sie meinte, dass sich der eine oder andere vielleicht bei der Erstellung einer Patientenverfügung überfordert fühlen könnte. Deshalb wies sie auf eine Broschüre des Bundesjustizministeriums hin, die Einrichtungsleiter Stephan Hemberger sogleich verteilte. In dieser Broschüre sind umfassende Textbausteine und Formulierungshilfen für eine schriftliche Patientenverfügung enthalten. Neben einer Eingangsformel und verschiedenen Regularien sind vor allem  Formulierungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sowie Wiederbelebung, künstliche Beatmung,  Dialyse oder die Einnahme von Antibiotika aufgeführt. Die Referentin: „Hier sind ausgezeichnete Formulierungshilfen zu finden.“ Auch sind in dieser Broschüre mehrere Beispiele einer kompletten Patientenverfügung enthalten. Diese Broschüre kann unter www.bmjv.de bestellt werden.

Foto: Referentin Corinna Zastrow mit dem Einrichtungsleiter Stephan Hemberger.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2