Nahversorgung in Oberrodenbach: CDU kritisiert Bürgermeister Schejna

Oberrodenbach
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Die CDU in Rodenbach äußert sich erneut zu einem möglichen Nahversorgungszentrum in Oberrodenbach und hat dies in einer Art "Offenem Brief" an Bürgermeister Klaus Schejna (SPD) formuliert.



Nahversorgung in Oberrodenbach!

"Mit einigem Erstaunen haben wir die erste Reaktion unseres Bürgermeisters zu dem von uns vorgelegten Diskussionsentwurf für ein Nahversorgungszentrum in Oberrodenbach zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich ist es zunächst kein guter Stil, wenn der Bürgermeister unser vor zwei Wochen ausgesprochenes Gesprächsangebot offensichtlich nicht aufgreifen möchte und uns dies über die Presse mitteilt. Auch in der Sache fällt es uns schwer, der Argumentation des Bürgermeisters zu folgen. Der Entwurf für ein Nahversorgungszentrum in Oberrodenbach ist unsererseits ausdrücklich als „Diskussionsrahmen“ bezeichnet worden.

Mit dem Planungsrecht werden hier von Seiten des Bürgermeisters aber scheinbar schwere Geschütze aufgefahren, die eine weitere Diskussion als unsinnig erscheinen lassen. Folgt man der Argumentation des Bürgermeisters, dann ist in Oberrodenbach die Errichtung eines Nahversorgungszentrums anscheinend bereits aufgrund der Gesetzeslage ausgeschlossen und das Nahversorgungszentrum am Ortsausgang von Niederrodenbach müsste als „Planungsfehler“ bezeichnet werden!

Nur am Rande sei allerdings darauf hingewiesen, dass das Planungsrecht eine Bebauung gerade ermöglichen und nicht generell verhindern soll. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind zahlreiche Vorgaben zu beachten. Dazu gehört unter anderem auch die von Herrn Bürgermeister Schejna angesprochene Sicherung der Kaltluftzufuhr in den angrenzenden Bereichen. Ziel des Planungsvorgangs ist es dabei, die Vor- und Nachteile des Vorhabens gegeneinander abzuwägen. Dass bei dieser Abwägung nicht allen Gesichtspunkten zu 100 % Rechnung getragen werden kann, liegt in der Natur der Sache. Der Gesichtspunkt der Kaltluftzufuhr lässt sich allerdings regelmäßig durch die Festlegung der bebaubaren und der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen und der Höhenbegrenzung der Gebäude im Bebauungsplan lösen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ein Vorhaben, das im Vergleich zu den übrigen Planungen der Gemeinde nur einen geringen Umfang aufweist.

Ideen für künftige Bebauungen können dabei nicht nur aus dem vermeintlich „übergeordneten Wissen“ der Verwaltung, sondern auch durch die Beteiligung der Bevölkerung entstehen. Aufgabe der Verwaltung ist es dann im nächsten Schritt, die so gefundenen Vorschläge auf ihre Machbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls gem. den gesetzlichen Vorgaben zu überarbeiten. Hierzu gehört es aber auch, sich nicht hinter dem bestehenden Flächennutzungsplan und Vorgaben des Planungsrechts zu verstecken, sondern in Abstimmung mit dem Planungsverband ergebnisoffen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu prüfen, ob hier eine Abweichung von den Vorgaben des bestehenden Flächennutzungsplans - auch vor dem Jahr 2020 - möglich ist. Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans erst im Jahr 2020 erfolgen könnte, müsste die Gemeinde bereits jetzt entsprechende Änderungsvorschläge erarbeiten und damit auf den Planungsverband zugehen. 2020 wird es auch hierfür zu spät sein!

Die Gemeinde sollte daher im Rahmen des bestehenden Handlungsspielraums endlich die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung einer angemessenen Nahversorgungsstruktur schaffen. Dies würde allerdings bedeuten, die Planung des Nahversorgungszentrums als Chance und nicht als mehr oder weniger unangenehme Pflicht zu begreifen. Die von Seiten des Bürgermeisters angebotene „politische Lösung“ kann die ordnungsgemäße Umsetzung der aufgezeigten Schritte unterstützen, sie kann sie aber nicht ersetzen! Wir würden uns daher freuen, wenn die Gemeinde Rodenbach die, nach Aussage des Bürgermeisters, gerade für die Fläche am Ortsrand von Oberrodenbach bereits geleisteten Vorarbeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen würde. Die Tatsache, dass hier im Auftrag des Bürgermeisters bereits Vorarbeiten erbracht wurden, zeigt aus unserer Sicht ja gerade, dass der Vorschlag, trotz der bestehenden Vorbehalte, nicht ganz so abwegig ist, wie es nach der Verlautbarung des Bürgermeisters erscheint. Damit würde zugleich eine breitere Grundlage für die „faktenbasierte“ Erörterung des Themas geschaffen, wobei aus unserer Sicht die angemessene Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Oberrodenbach im Vordergrund stehen muss.

Den Hinweis von Herrn Bürgermeister Schejna auf den Vorrang der Versorgung innerhalb der Ortslagen, halten wir vom Grundsatz her für richtig. Wir würden uns über die kurzfristige Benennung von geeigneten Alternativstandorten, in der Ortslage Oberrodenbach, durch den Bürgermeister freuen. Um hier eine sinnvolle Diskussion führen zu können, sollten Grundstücke allerdings die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderne Nahversorgung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Andienungsverkehrs sowie des Lärmschutzes erfüllen. Soweit in der Stellungnahme des Bürgermeisters von „Begehrlichkeiten von Marktketten“ die Rede ist, deutet das wohl auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber möglichen Investoren hin. Ob wir mit diesem Ansatz gut beraten sind, um Gewerbetreibende für den Standort zu interessieren und mögliche Gewerbesteuerzahler in unserer Gemeinde anzusiedeln, darf wohl bezweifelt werden. Insgesamt ist nach alledem festzustellen, dass die Gemeinde ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht hat!Wir fordern Herrn Bürgermeister Schejna daher trotz der bisher erkennbaren Zurückhaltung auf, das Thema Nahversorgung Oberrodenbach ergebnisoffen und konstruktiv zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren!"

Bernd Schminke         Pascal Reddig             Patrick Weber
(Vorsitzender)            (Stellv. Vorsitzender)   (Stellv. Vorsitzender)


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