Dies gilt insbesondere auf Äckern, Wiesen sowie in Waldgebieten. Es wird somit sichergestellt, dass die Vögel beim Nestbau und Ausbrüten der Eier, ebenso das Rehwild und die Feldhasen bei der Aufzucht der Jungtiere ungestört sind. Immer häufiger werden die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger von frei laufenden Hunden gestört und beunruhigt. In Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten.
Die Gemeinde Ronneburg bittet daher alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestands-teilen anzuleinen. Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 15. März bis 30. Juni jeden Jahres. Weiterhin weist das Ordnungsamt in diesem Zusammenhang daraufhin, dass beim Führen eines Hundes außerhalb des befriedeten Besitztums das Tier ein Halsband tragen muss, auf dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters angegeben ist.
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