Windkraftanlagen haben in Ronneburg keinen Platz

Ronneburg
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Bürgerinitiative „Rettet das Ronneburger Hügelland“ freut es sehr, dass der Kreistag beabsichtigt, die Vorranggebiete 5301, 5302, 914 aus Gründen des Denkmalschutzes zu streichen bzw.  diese zu überprüfen.



"Geboten ist die Streichung aller vier Ronneburg betreffenden Gebiete aber ohnehin aus einem weiteren Grund: Der Bereich rund um die Ronneburg ist in einem Radius von über 10 km ein Gebiet mit hohem avifaunistischem Konfliktpotenzial. Hier befinden sich landesweit bedeutende Vorkommen von Vogelarten, die im Hinblick auf WKA sehr empfindlich sind. Darüber hinaus gibt es eine hohe Dichte an Brutvogelarten, die sich laut Anhang I der VSRL in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. In und um die Vorrangflächen 5301, 5302, 914 und 475a wurden von unserer Bürgerinitiative insgesamt 8 (möglicherweise 10) sicher besetzte Rotmilanhorste, 4 (bis5) besetzte Schwarzmilanhorste, sowie jeweils ein Horst von Uhu, Baumfalke und Nistplätze der Rohrweihe nachgewiesen und dokumentiert", heißt es in einer Pressemitteilung.

Es handele sich im Umkreis von 10 km der Ronneburg um ein Rotmilangebiet mit einer sehr hohen Dichte, die weit über dem 1,5fachen der durchschnittlichen Siedlungsdichte für die weitergehende Region liege. Die geplanten Vorranggebiete 5301, 5302, 914 und 475a würden somit alle in ein Dichtezentrum des Rotmilans fallen. "Welche WKA man auf diesem Gebiet auch immer zum zum Zentrum erklärt und von welcher Definition eines Dichtezentrums man auch immer ausgeht. Dies gilt umso mehr, als wir aufgrund der Flugbeobachtungen mit großer Wahrscheinlichkeit von weiteren Horsten in unserem Suchgebiet ausgehen und uns in den direkt angrenzenden Regionen noch nicht kartierte Horste bekannt sind", so die Bürgerinitiative.

Und weiter: "In Dichtezentren des Rotmilans darf es keine Ausnahme vom Tötungsverbot geben. Hierzu der der Verein Mensch und Natur: „Beim Rotmilan (Milvus milvus) kommt eine artenschutzrechtliche Ausnahme in Dichtezentren nicht in Betracht, da Verluste in den Dichtezentren als populationsrelevant anzusehen sind. Daraus ergibt sich, dass dem Artenschutz im Plangebiet insbesondere aufgrund des Rotmilan Dichtezentrums eine besonders hohe Bedeutung zukommt, und dem ein bestenfalls geringes öffentliches Interesse an der Nutzung der Windenergie gegenübersteht. Somit überwiegt zweifelsfrei der Artzenschutz und die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG kommt somit nicht in Betracht. Nach Auswertung unserer Flugbeobachtungen von Rotem und Schwarzen Milan werden die geplanten Windkraftanlagen/-vorrangflächen regelmäßig überflogen, so dass ein signifikantes Tötungsrisiko gegeben wäre. Bei den Vorranggebieten 5301, 5302, 914 und 475a handelt es sich darüber hinaus um ein faktisches Vogelschutzgebiet. Faktische Vogelschutzgebiete unterliegen weiterhin  dem gegenüber Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie strengeren Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der V-RL (EuGH, NuR 2001, 210, 212 f.; vgl. auch Kratsch VBlBW 2001, 341, 342), wonach die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel zu vermeiden ist, wenn sich dies auf die Sicherstellung des Überlebens und der Vermehrung der geschützten Arten erheblich auswirken kann, wie dies mit dem Bau von WKA’s der Fall wäre."

Abschließend heißt es: "Die Einschätzung der o. g. Vorranggebiete durch die BI entspricht näherungsweise der artenschutzrechtliche Bewertung dieser Suchräume für die Windenergienutzung: „Suchraumspezifisches Konfliktpotenzial, „Vögel“, März 2013 in der Region Südhessen, bearbeitet durch die Planungsgruppe Natur und Umwelt“. Danach ist Ronneburg umgeben von Gebieten mit einem hohen suchraumspezifischen, avifaunistischen Konfliktpotential. Nicht ohne Grund wurde die Fläche 5301 im Jahr 2013 ausgeschlossen und 5302 und 914 gar nicht erst aufgenommen. Und – hier schließt sich der Kreis: die Ronneburg ist nicht nur ein Denkmal von Rang, sondern auch Orientierungspunkt für WKA-sensible Zugvogelarten: Roter Milan, Schwarzer Milan, Kranich,Graugans. Das Gebiet im Umkreis von etwa 10 km ein Hauptflugkorridor dieser Arten, die direkt in die Windkraftanlagen flögen, würden diese gebaut. Fazit: Die Vorgaben der EU betreffend die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG können bei der Errichtung von WKA auf diesen Flächen nicht eingehalten werden. (BVerwG (Az: 9A 3.06: Rn.219f.)  (VG Kassel, 4 K 749/11). Das Kriterium „Artenschutz“ würde nicht eingehalten. Windkraftanlagen haben in Ronneburg keinen Platz. Sie würden das zerstören, was sie zu schützen vorgeben. Die Natur."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2