Und weiter: "Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich die Eigentümer bzw. Besitzer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet sind, die Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Um die Fahrbahnen brauchen sich die Anlieger nicht zu kümmern. Die Räumung erfolgt durch den Bauhof der Stadt. Im Rahmen des eingeschränkten Winterdienstes werden bekanntermaßen besondere Schwerpunkte (Hauptverkehrsstraßen) präferiert. Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass die städtischen Räumfahrzeuge bereits geräumte Gehwege oder Zufahrten während ihrer Einsätze gegebenenfalls zuschieben."
Weitere Informationen unter www.schluechtern.de oder Telefon 06661 85-0. Die „Satzung über die Straßenreinigung“ steht zum Download unter www.schluechtern.de / Rathaus & Verwaltung / Stadtrecht / Satzung über die Straßenreinigung
Foto (von links): Jürgen Baier (stellv. Bauhofleiter), Willi Müller, Frank Bertholdt (Mitarbeiter des städt. Bauhofs) und Marc Lotz (Bauhofleiter).
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