Geldstrafe: Nazi-Parole auf Facebook gepostet

Schlüchtern
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Ein 27-jähriger Mann aus Schlüchtern hat auf Facebook einen Satz veröffentlicht, der laut Paragraf 86a des Strafgesetzbuches nicht erlaubt ist und als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gilt. Da der KFZ-Mechatroniker bislang nicht vorbestraft war, bot ihm die Staatsanwaltschaft Hanau die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 600 Euro an, davon beglich er allerdings nur 400 Euro. Deshalb kam es nun zur Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen mit einem teuren Ende für den Angeklagten.



Im August 2016 hatte der 27-Jährige folgenden Satz auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht: „Meine Ehre heißt Treue.“ Dies war der Wahlspruch der Schutzstaffel (SS) von Adolf Hitler im Dritten Reich und ist in Deutschland verboten. Der Verfassungsschutz meldete sich anschließend in Schlüchtern, auf der dortigen Polizeistation gab der Angeklagte danach zu, diese Formulierung verwendet zu haben. Aber angeblich will er nichts von der historischen Bedeutung gewusst haben, sondern den Satz vielmehr auf eine Beziehung bezogen haben. Mit Rechtsextremismus oder verfassungsfeindlichen Parolen sei er noch nie in Kontakt gekommen.

Nach Aufforderung löschte er den Text anschließend wieder und ging auch zunächst auf das Angebot der Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren gegen ihn ohne Bestrafung zu beenden. Doch von den dafür geforderten 600 Euro blieb er 200 Euro schuldig, reagierte auf weitere Schreiben und Mahnungen der Behörden nicht. In der Verhandlung im Amtsgericht erklärte er einerseits, dass er das Geld schlichtweg nicht zur Verfügung hatte, andererseits bot sein Verteidiger an, dass sein Mandat noch weitere 400 Euro zahlen könnte, wenn das Thema damit erledigt sei.

Gericht und Staatsanwaltschaft waren allerdings zu keinem weiteren Entgegenkommen bereit. Per Strafbefehl war er bereits zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 20 Euro und somit insgesamt 1.800 Euro verurteilt worden, wogegen er Einspruch erhob. Jetzt in der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft gar eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen á 30 Euro und somit 2.100 Euro. Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu 60 Tagessätzen á 20 Euro und sorgte mit den damit ausgesprochenen 1.200 Euro dafür, dass der Mann aus Schlüchtern noch einigermaßen glimpflich davon kam. Mit der rechtzeitigen Zahlung von 200 Euro hätte er sich das allerdings alles ersparen können.


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