Schlüchtern: Serienstraftäter muss ins Gefängnis

Schlüchtern
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Vor dem Gang ins Gefängnis noch einmal ein kurzer Abstecher ins Gericht: Nachdem ein 21-jähriger Mann aus Schlüchtern wegen zahlreicher Jugendstraftaten angeklagt und verurteilt worden war, wartet er nun auf die Ladung für einen längeren Freiheitsentzug. Abgehandelt sind aber längst noch nicht alle Fälle, im Amtsgericht Gelnhausen musste er sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.



Das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht wurde allerdings hinsichtlich der zu erwartenden Verurteilungen in anderen Verfahren vorläufig eingestellt.

Das Vorstrafenregister des 21-Jährigen ist lang: 2012 wurde gegen ihn erstmals wegen Strafvereitelung ermittelt, es folgten zahlreiche Auftritte vor Gericht. Erstmals zu einer Freiheitsstrafe wurde er 2013 wegen gemeinschaftlichen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. In den Folgejahren wurde diese Strafe immer wieder aufgestockt, bis die zwei Jahre erreicht waren. Danach ist keine Bewährung mehr möglich, im vergangenen Jahr „kassierte“ er dann im Amtsgericht wegen Beleidigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz weitere acht Monate. Zwischendrin saß er bereits auch schon mal drei Monate in U-Haft und erhielt insgesamt sieben Wochen Jugendarrest in der entsprechenden Einrichtung in Gelnhausen.

Gelernt hat er daraus nichts: Am 26. Februar 2017 besuchte er mit einem Freund den Faschingsumzug in Flieden und sprühte zwei Personen Pfefferspray in die Augen. Zuvor hat er laut eigenen Angaben eine junge Frau der Prostitution bezichtigt, die sich danach offenbar männliche Unterstützung holte, um sich dafür zu rächen. Da die beiden Opfer ihrer Zeugenaussage fernblieben, ließ sich der Fall nicht genau aufklären, Gericht und Staatsanwaltschaft verzichteten darauf, tiefer in das Thema einzusteigen. Auf den Angeklagten wartet ein weiteres Betäubungsmittelverfahren, was seine Gesamtstrafe möglicherweise weiter erhöhen wird.

Die Zeit bis dahin wird er vermutlich im Gefängnis verbringen: Die Ladung zum Antritt in einer Justizvollzugsanstalt wird quasi täglich erwartet, absitzen muss er dann zunächst die 2 Jahre und acht Monate abzüglich der bereits in U-Haft und Arrest verbrachten Zeit.


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