Versuchte Vergewaltigung: 16-Jährige flüchtet halbnackt auf die Straße

Schlüchtern
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Weil er versucht haben soll, ein 16-jähriges Mädchen zu vergewaltigen, wurde ein junger Mann aus Schlüchtern vom Jugendschöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der damals 19-Jährige soll im Sommer des vergangenen Jahres in seinem Zimmer über die Schülerin hergefallen sein, die sich aus der Situation befreien konnte und halbnackt auf die Straße flüchtete.



Beide waren befreundet und hatten ein Jahr zuvor bereits einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Am 1. Juli 2017 bat der Angeklagt das Mädchen per Kurznachricht zu ihm, die gegen 11 Uhr vor seiner Wohnung in einem Schlüchterner Stadtteil erschien. Gemeinsam gingen beide auf sein Zimmer, allerdings will die inzwischen 17-Jährige dabei nicht an den Austausch von Intimitäten gedacht haben, erklärte sie vor Gericht.

Dennoch soll er versucht haben, sie zu küssen, was sie abgewehrt haben will, beim Verlassen des Zimmers dann aber über eine am Boden liegende Matratze gestolpert sei. „Er hat sich auf mich gesetzt und versucht, mich auszuziehen“, habe sie sich dennoch befreien können und sei aus dem Zimmer gerannt. Ihre weitere Schilderung: Sie rannte durchs Treppenhaus, schlug eine Glastür hinter sich zu, gegen die der Angeklagte rannte und sich dabei verletzte. Anschließend hüllte sie sich in eine Decke und verließ ohne Hose und Oberteil über die Terrasse das Haus, auf der Straße wurde sie schließlich von einer Nachbarin aufgegriffen.

Der mittlerweile 20-Jährige, der am Abend vor dem 1. Juli 2017 laut eigenen Angaben Alkohol und Amphetamine konsumiert haben will, bestritt in der Verhandlung die Vorwürfe. Seine Version: Man habe sofort angefangen, sich zu küssen, die Schülerin habe sich selbst ausgezogen, sei dann aber plötzlich aufgesprungen und weggerannt. Als Erklärung vermutete er, dass sie damals einen Freund hatte.

Das Jugendschöffengericht folgte aber der Zeugenaussage der jungen Frau und wertete zudem belastend, dass sich der Angeklagte nach dem Vorfall in einer Nachricht an die Schülerin entschuldigt hatte. Der 20-Jährige wurde wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Er wird unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt und muss 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zudem muss er drei Gespräche bei einer Drogenberatung wahrnehmen.


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