Diebstahl in Elektrofachmarkt aufgeklärt

Schlüchtern
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Vier Angeklagte, vier lange Vorstrafenregister und zwei geklaute Tablets – diese teuflische Kombination wurde am Montag vor dem Jugendschöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen verhandelt.



Im März des vergangenen Jahres war es zu einem Diebstahl in einem Elektrofachmarkt in Schlüchtern gekommen, die Täter dabei auf den Videoaufnahmen leicht zu identifizieren. Zwei von ihnen standen zur Tatzeit unter Bewährung, ins Gefängnis muss aber dennoch keiner von ihnen.

Auf der Anklagebank saßen zwei Brüder aus Sinntal, 24 und 20 Jahre alt, die Lebensgefährtin des Älteren sowie ein weiterer 26-jähriger Mann aus Sinntal. Alle vier gaben zu, die Tablets entwendet zu haben. Der 24-Jährige hatte am 7. März 2017 um 18.54 Uhr die Glasscheibe einer unverschlossenen Vitrine in dem Markt zur Seite geschoben, der 26-Jährige die flachen Geräte unter einer Jacke versteckt und damit das Geschäft verlassen. Die anderen beiden standen Schmiere.

Vor allem für die beiden Haupttäter das größte Problem: Sie stehen noch bis 2020 unter Bewährung, der 24-Jährige hat bereits eine beeindruckende kriminelle Karriere hinter sich inklusive mehrerer Gefängnisaufenthalte. Auch der 26-Jährige brachte sieben Vorstrafen mit in die Verhandlung. Beide sind inzwischen als Leiharbeiter tätig, der 24-Jährige hat mit der ebenfalls angeklagten ein zwei Monate altes Kind, das gezwungenermaßen ebenfalls auf der Anklagebank im Amtsgericht „saß“.

Aufgrund der laufenden Bewährung wäre auch trotz des in diesem Fall geringen Wertes des Diebesgutes von zirka 250 Euro der Gang hinter Gittern möglich gewesen. Vor allem aufgrund der Geständnisse sah das Gericht aber davon ab und verurteilte beide jeweils zu achtmonatigen Haftstrafen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem müssen sie 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der 20-jährige Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung (2 Jahre) verurteilt und muss 80 Stunden gemeinnützig Arbeiten. Das Verfahren gegen die 26-jährige Angeklagte wurde vorläufig eingestellt. Sie war erst im April in Fulda wegen verschiedener Delikte zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, was ihr nun angerechnet wurde. Auch ihr 24-jähriger Lebensgefährte war da mit acht Monaten auf Bewährung „im Boot“, seine beide Verurteilungen sollen nachträglich zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden. Die drei verurteilten Angeklagten werden Bewährungshelferinnen unterstellt, die Entscheidungen sind rechtskräftig.


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