Schlüchtern: Polizistin als „Bullenfotze“ bezeichnet

Schlüchtern
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Da hatte sich der 51-Jährige das falsche Opfer für seinen Verbalangriff ausgesucht: Eine 53-jährige Polizeibeamtin bezeichnete er als „Bullenfotze“. Dafür landete er jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gelnhausen. Dort wurde er wegen der Beleidigung von Richter Wolfgang Ott verwarnt. Ihm wurde auferlegt, eine Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro) zu bezahlen, sollte er innerhalb einer einjährigen Bewährungszeit erneut straffällig werden.

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Auf jeden Fall muss er zeitnah 500 Euro als Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Der Vorfall im Juni vergangenen Jahres hatte eine Vorgeschichte, der Angeklagte bereits im Vorfeld dienstlich mit der Beamtin der Polizeistation Schlüchtern zu tun. Bei einem Streit mit seinem Nachbarn war diese im Einsatz gewesen, wobei er sich bei ihrem Handeln ungerecht behandelt fühlte. In der Tatnacht war in dem Schlüchterner Stadtteil, in dem der Mann wohnt, ein Fest, bei dem er Aufsichtsdienst hatte. Doch es kam anders. Der Familienvater war kurz vor zwei Uhr morgens in eine Schlägerei mit anderen Dorfbewohnern verwickelt. Deswegen muss er sich noch separat vor Gericht verantworten.

Jedenfalls war besagte Polizistin auch dienstlich zu dieser Schlägerei gerufen worden, wo sie mit ihrem Streifenkollegen schlichtend eingriff und den 51-Jährigen mit zur Station nahm, um eine Anzeige zu schreiben. Dort ergab eine Atemalkoholmessung bei dem Angeklagten einen Wert von 2,2 Promille. Später wurde er von seiner Frau wieder nach Hause geholt. Doch die Schlägerei, in die offenbar auch der ungeliebte Nachbar verwickelt war, ließ ihm keine Ruhe: Gegen 5 Uhr morgens schickte er daher eine SMS-Nachricht an diesen, in dem der beleidigende Ausdruck im Zusammenhang mit anderen Äußerungen fiel. Der Nachbar brachte diesen Vorgang der Polizei zur Kenntnis, woraufhin eine Anzeige erfolgte.

Auf der Anklagebank gab sich der der Angeklagte sehr reumütig, ja zerknirscht. „Es war dumm, so etwas zu schreiben“, bereute der bislang nicht Vorbestrafte sein Verhalten „zufiefst“. Er sei auf sein Verhalten keineswegs stolz. Einen Menschen zu beleidigen, sei nicht seine Art. In dem Fall habe er sich aber ungerecht behandelt gefühlt. Schon kurz nach dem Vorfall entschuldigte sich der 51-Jährige bei dem Streifenkollegen für sein Verhalten. Nun im Gerichtssaal machte er dies auch direkt bei der 53-Jährigen.

Diese nahm die Worte an, verwies aber darauf, dass der Angeklagte in der Tatnacht „bombenzu“ gewesen sei. Richter Ott wollte eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des hohen Alkoholpegels nicht ausschließen. Das Verhalten des Mannes sei „ziemlich grob“ gewesen. Im Gegensatz zur Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die sofort eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro gefordert hatte, urteilte er aber mit einem Strafvorbehalt. / hd


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