Urteile gegen Automatensprenger bestätigt

Schlüchtern
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Die Automatensprenger aus Schlüchtern wurden im Hanauer Landgericht erneut wegen versuchten Mordes verurteilt. Im September 2013 hatten sie auf einem Bahnhof in Baden-Württemberg einen Fahrkartenautomaten in die Luft gesprengt, ihr Komplize aus dem bayerischen Zeitlofs war dabei ums Leben gekommen. Die 2. Große Strafkrammer des Landgerichts in Hanau bestätigte jetzt das erstinstanzliche Urteil, dass der Bundesgerichtshof wegen Fehlern in der Begründung aufgehoben hatte.



Aufgrund der langen Verfahrensdauer reduzierte sich das Strafmaß für beide allerdings geringfügig. Der 37-jährige Angeklagte wurde zu sechs Jahren und acht Monaten verurteilt, er hatte bei der Verhandlung in 2014 sieben Jahre erhalten. Die Strafe für seinen 54 Jahre alten Mitangeklagten, der zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde auf vier Jahre und zehn Monate reduziert. Er befindet sich bereits seit kurzem im offenen Strafvollzug.

Mit einem lauten Knall war am 17. September 2013 gegen 1.30 Uhr der Fahrkartenautomat auf dem Bahnhof in Wittighausen-Gaubüttelbrunn (Baden-Würrtemberg) in die Luft geflogen, der 47-Jährige erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Untersuchungen ergaben später, dass er auch bei sofortiger Hilfe nicht hätte gerettet werden können. Um ihre eigene Tatbeteiligung zu vertuschen, luden die beiden Angeklagten ihren noch lebenden Komplizen ins Auto ein und fuhren mit ihm ins 120 Kilometer entfernte Bad Soden-Salmünster. Dort legten sie ihn auf dem Bahnhofsvorplatz ab und alarmierten anonym den Rettungsdienst. Der 47-Jährige war allerdings bereits auf der Fahrt verstorben und konnte nicht mehr reanimiert werden.

In der Revisionsverhandlung beteuerte der 37-Jährige, dass ihm der Tod seines Freundes leid tue. Zudem wollte er dem Gericht vermitteln, dass es auch der Wunsch des Toten gewesen wäre, nicht erwischt zu werden, da dieser unter Bewährung stand. Im Wagen, der noch am gleichen Tag am Bahnhof in Schlüchtern entdeckt worden war, fanden die Ermittler eine große Blutlache auf dem Rücksitz vor. Den beiden Angeklagten war vor allem vorgeworfen worden, dass sie mit ihrem Verhalten nach der Explosion versucht haben, von der Tat abzulenken. Die Männer waren in erster Instanz unter anderem auch wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Diebstahls verurteilt worden, dieser Teil des Urteils aus 2014 war vom Bundesgerichtshof nicht bemängelt worden.


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