Dort begegnete er dann der Polizei, die gleich zwei Straftaten feststellte. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der gelernte Maler- und Lackierer jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am 8. Juni des vergangenen Jahres gegen 16.55 Uhr wurde er mit dem Zweirad in der Gartenstraße im Schlüchterner Stadtteil Elm gestoppt. Der Roller fuhr weit über 50 Stundenkilometer, eine entsprechende Fahrerlaubnis dafür hatte der Angeklagte nicht. Außerdem stand er unter dem Einfluss von Cannabis. Nicht sein erster Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: 2014 war er zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die Bewährungszeit lief bis zum 24. November 2017 und wurde inzwischen bereits um ein Jahr verlängert.
„Kommt nicht wieder vor“, versprach er nun dem Gericht und kam diesmal mit einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen á 25 Euro und somit ins gesamt 1.750 Euro davon. Außerdem wurde eine sechsmonatige Führerscheinsperre verhängt. Der 30-Jährige aus Schlüchtern hat das Urteil direkt nach der Verkündung angenommen.
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