Rückbau der schadhaften Eisenbahnüberführung Büdesheim

Büdesheim
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Das Regierungspräsidium Darmstadt hat kürzlich das Anhörungsverfahren für den Rückbau der Eisenbahnüberführung Büdesheim in der Gemeinde Schöneck, Bahn-km 10,333 der Bahnstrecke 3745, Bad Vilbel – Stockheim, Main-Kinzig-Kreis“ eingeleitet.



Die Durchführung des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurde von der DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Frankfurt/ Saarbrücken, beantragt. Wie das Regierungspräsidium erläutert,  sind zur Aufrechterhaltung des Streckenstandards der Bahnstrecke 3745 verschiedene Maßnahmen an der schadhaften Eisenbahnüberführung zwingend erforderlich. Die temporär eingebauten Verspannungen des Gewölbes und der Stirnmauern stellen keinen dauerhaften Zustand dar.

Das bestehende Brückenbauwerk, so die Behörde weiter, soll bis 1,70 m unter Schienenoberkante abgebrochen und die nicht mehr benötigte Grabenüberführung verfüllt werden. Für den Rückbau der Eisenbahnüberführung und die Anpassung des Bahndammes werden bauzeitlich Leitungssicherungs- bzw. Umverlegungsmaßnahmen am nördlich der Bahnlinie verlaufenden Kabelkanal notwendig. 

Die Planunterlagen werden in der Gemeinde Schöneck ab dem  22. Februar 2017  für die Dauer eines Monats während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Bürger/Innen können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (bis zum 4. April 2017) beim Regierungspräsidium Darmstadt oder der Gemeinde Schöneck Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen.

Die Planunterlagen können ab dem 22. Februar 2017 auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“, Unterpunkt „Verkehr“ eingesehen werden. Über die Durchführung eines Erörterungstermins wird das Regierungspräsidium Darmstadt nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.


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