Schöneck: Gullydeckel auf die Fahrbahn gelegt

Büdesheim
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Gullyabdeckungen von Straßenkanalschächten herauszuheben und diese dann auf die Fahrbahn zu legen, ist kein Scherz mehr, sondern eine Straftat nach Paragraph 315 b Strafgesetzbuch und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.



Einen solchen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr haben Unbekannte in der Nacht zum 1. Mai in Büdesheim im Bereich der Schulstraße begangen. Sie rissen mehrere Gullydeckel heraus, legten diese auf die Straße und nahmen somit billigend in Kauf, dass Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Die Polizei in Hanau, Cranachstraße, hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet nun Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können oder Verkehrsteilnehmer, die den Hindernissen ausweichen mussten, sich auf der Rufnummer 06181 9010-0 zu melden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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