Förderkatalog für energiesparende Maßnahmen

Schöneck
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Als Beitrag für den Umweltschutz und zur Schonung von Ressourcen stellt die EnergieNetz Mitte GmbH der Gemeinde Schöneck auch für das Jahr 2017 Gelder zur Förderung besonders energiesparender Maßnahmen zur Verfügung.



Mit pauschal 45,00 € werden ausschließlich Haushaltsgeräte gefördert, die im Strom- und/oder Wasserverbrauch zu den „Klassenbesten“ in Sachen Sparsamkeit gehören. Im Einzelnen sind dies: Kühlschränke (Energieeffizienzklasse A+++), Kühl-Gefrier-Kombinationen (Energieeffizienzklasse A+++), Gefrierschränke/-truhen (Energieeffizienzklasse A+++), Waschmaschinen (Energieeffizienzklasse A+++), Wäschetrockner mit Wärmepumpe (Energieeffizienzklasse A+++) und Spülmaschinen (Energieeffizienzklasse A+++).

Darüber hinaus werden gefördert: Mit 50% der Kosten, max. 45,00 €: Heizungspumpen (Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A) und Warmwasserzirkulationspumpen (max. 10 Watt Leistungsaufnahme), nur wenn diese von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Mit 50% der Kosten, max. 45,00 €: Induktionskochfelder (min. 3 Kochzonen). Mit 50% der Kosten, max. 100,00 €: Einstellung der Heizungsanlage mit hydraulischem Abgleich. Mit 25% der Kosten, max. 150,00 €: Vor-Ort-Energiebe­ra­t­ung durch einen zertifizierten Energieberater oder die Verbraucherzentale Hessen. Mit 50% des Kaufpreises, max. 20,00 €: Wäschespinnen.

Einzelheiten zu Herstellern, Modellen, Verbrauchswerten etc. erhalten sie in der Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2016/17“, die in den Rathäusern ab Februar ausliegen wird oder unter www.schoeneck.de (Startseite). Hier ist auch das erforderliche Antragsformular erhältlich. Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit der Originalrechnung des Gerätes / der Maßnahme (hierin muss der Name des Antragstellers enthalten sein) und einem Zahlungsbeleg im Umweltbüro der Gemeinde Schöneck, im Technischen Rathaus Kilianstädten, Herrnhofstr. 7, abzugeben. Gefördert werden nur Geräte / Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 gekauft bzw. durchgeführt werden und für die die Antragstellung in diesem Zeitraum erfolgt. Da das Förderbudget begrenzt ist, erfolgt die Bezuschussung nach Antragseingang. Je Haushalt wird nur eine Maßnahme im Jahr gefördert. Unter der Telefonnummer 06187 / 9562-308 erhalten sie bei Herrn Reichelt weitere Infos zum Förderprogramm.


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