Neuregelung des Kirchenaustritts

Schöneck
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Ab dem 01. März 2017 sind in Hessen nicht mehr die Amtsgerichte, sondern die örtlichen Gemeindeverwaltungen für den Kirchenaustritt zuständig.



Dies hat der Hessische Landtag am 24.01.2017 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden. In Schöneck ist das Standesamt im Rathaus Kilianstädten nach Terminvereinbarung unter Tel. 9562-203, zuständig.

Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Hierzu wird Folgendes benötigt:

⦁    ein gültiger Personalausweis oder
⦁    ein Reisepass mit einer Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) oder
⦁    ein ausländischer Ausweis mit einer Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate).

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2