Dies hat der Hessische Landtag am 24.01.2017 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden. In Schöneck ist das Standesamt im Rathaus Kilianstädten nach Terminvereinbarung unter Tel. 9562-203, zuständig.
Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Hierzu wird Folgendes benötigt:
⦁ ein gültiger Personalausweis oder
⦁ ein Reisepass mit einer Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) oder
⦁ ein ausländischer Ausweis mit einer Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate).
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.
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