Bahnhof Sinntal-Jossa: Vermieter nach tödlichem Brand vor Gericht

Jossa
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Ein Brand vor über drei Jahren im Bahnhof Jossa sorgte seinerzeit nicht nur bei den Menschen im Bergwinkel für Entsetzen, sondern auch darüber hinaus, weil bei dem Unglück eine 69-jährige Frau ums Leben kam. Jetzt hatte der Vorfall ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Verantworten musste sich dort ein 50-Jähriger, der seinerzeit Besitzer des Bahnhofsgebäudes war. Die Staatsanwaltschaft Hanau beschuldigte den Mann aus Offenbach der fahrlässigen Tötung. Den Vorwurf wies er von sich.

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Nach einer längeren Beweisaufnahme mit der ausführlichen Vorlage eines Brandgutachtens und teils widersprüchlichen Aussagen stellte Richterin Sarah Lehmann das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Allerdings muss er 1500 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Schlüchtern bezahlen.

In den Morgenstunden des 5. März 2021 war es in der Wohnung einer älteren Dame im Gebäude des Bahnhofes Jossa zu einem Brand gekommen. Feuerwehren aus der Region starteten rasch einen Löschangriff und konnten die 69-Jährige lebensgefährlich verletzt aus dem Gebäude retten. Trotz intensiver Bemühungen von Einsatzkräften erlag sie jedoch noch vor Ort ihren Verletzungen. Fünf weitere Bewohner, darunter zwei Kleinkinder, wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Bei ihnen bestand der Verdacht auf eine Rauchvergiftung.

Intensive Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft führten nun zur Anklage gegen den Mann aus Offenbach, dem seinerzeit das Gebäude gehörte und in dem sich mehrere Mietwohnungen befanden. Er sollte sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, weil er der Verpflichtung als Vermieter nicht nachgekommen war, in den verschiedenen Einheiten Rauchwarnmelder zu installieren.

Sein Verteidiger wies die Vorwürfe umgehend zurück, weil sein Mandant die Immobilie erst gekauft habe, nachdem die Verpflichtung mit den Rauchwarnmeldern bereits in Kraft getreten war. Seiner Ansicht nach hätte der Vorbesitzer die Sicherheitsmaßnahme vornehmen müssen. Eine Sichtweise, die die Vorsitzende zurückwies.

Der Angeklagte selbst bedauerte den Tod der Mieterin. Dieser belaste ihn bis heute emotional. Er sah aber eine Schuld bei der Frau. Vor dem Unglück habe er die übrigen fünf Wohnungen in dem Komplex renovieren und nach seiner Aussage auch von einer Firma mit Rauchmeldern ausstatten lassen. Doch mit der 69-Jährigen sei keine Zusammenarbeit möglich gewesen. Sie habe ihn nicht in die Wohnung gelassen, eine Renovierung ihrer vier Wände abgelehnt, auch einen Wohnungstausch für die Zeit der Arbeiten. Mehr noch: Sie habe ihn bei Gesprächen beleidigt, weil er Ausländer ist. Bei der Renovierung habe er auch die alte Ofen-Feuerstätte durch eine moderne Heizung ersetzen wollen.

Der Ofen war offenbar die Ursache für die Entstehung des Feuers, wie ein Brandsachverständiger des Landeskriminalamtes als Zeuge darlegte. Das Gerät selbst sei ordnungsgemäß installiert gewesen. Der 61-Jährige vermutete aber eine fahrlässige Brandentstehung, beispielsweise durch einen Fehler bei der Beladung mit Holz. Das Feuer habe sich über einen längeren Zeitraum entwickelt und sei letztlich so massiv gewesen, dass es in der Holzdecke zu einem Branddurchbruch in die darunter liegende Bahnhofshalle kam.

Eine Aussage des Fachmanns ließ aufhorchen: Nach seiner Beobachtung seien in der Brandwohnung sowie in der Einheit direkt daneben keine Brandmelder verbaut gewesen. In dieser Wohnung, die ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, lebte eine fünfköpfige Familie, die mit viel Glück rechtzeitig ins Freie gelangte. Der 30-jährige Familienvater, der heute in Bad Soden-Salmünster wohnt, betonte hingegen als Zeuge wie schon der Vermieter, dass angeblich Brandmelder installiert waren. / ls


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