Sinntal: Rezeptfälscher hatte Drogen im Nachttisch

Sinntal
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Es war ein Zufallsfund im Nachttisch: Dort fanden Kriminalbeamte im Rahmen einer Durchsuchungsaktion 12,8 Gramm Marihuana und 0,7 Gramm Amphetamin. Jetzt musste sich der Wohnungsmieter aus Sinntal deswegen vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten.

Anzeige


Und er wiegelte gleich ab. Die am 27. Januar dieses Jahres aufgefundenen Drogen gehörten nicht ihm, sondern einem Jugendfreund. „Ich habe sie für jemand aufbewahrt, der mit dem Konsum aufhören wollte“, erklärte der 32-Jährige ohne einen konkreten Namen zu nennen. Die Rauschmittel hätten dort schon über ein Jahr gelegen. Daran habe er gar nicht mehr gedacht. Er selbst konsumiere schon lange nicht mehr.

Die Polizeibeamten waren in einer ganz anderen Sache in der Wohnung des Sinntalers aufgetaucht. Er war dabei erwischt worden, wie er in einer Schlüchterner Apotheke ein gefälschtes Rezept für ein starkes Schmerzmittel einlösen wollte. Dieses lag bei der Durchsuchung in dem Nachttisch. Als die Beamten dieses hervorholten, stießen sie darunter auf die Drogen sowie Konsumutensilien. Ein unmittelbar vorgenommener Drogenvortest bei dem 32-Jährigen verlief negativ.

Das gefälschte Rezept habe er sich über das Internet besorgt, räumte er ein. Er habe wegen gesundheitlicher Probleme das starke Schmerzmittel benötigt, es von seinem Hausarzt aber seinerzeit nicht in der erforderlichen Menge verschrieben bekommen. Wegen dieses Delikts ist er bereits zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (60 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt worden.

Der Sinntaler ist bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und hat zehn Eintragungen in seinem Strafregister. Verurteilt wurde er früher beispielsweise wegen Urkundenfälschung, versuchten Betruges sowie unerlaubten Besitzes von Drogen, als junger Mann auch schon zu einer Freiheitsstrafe.

Im vorliegenden Fall bat er um „Gnade vor Recht“. Er müsse wegen der Rezeptfälschung schon die hohe Geldstrafe abbezahlen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau fand es fahrlässig, bei einer solchen strafrechtlichen Vorgeschichte für einen anderen Drogen im Nachttisch aufzubewahren. Sie forderte wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätze zu jeweils 40 Euro). Entsprechend urteilte auch Richter Wolfgang Ott. Und richtete mahnende Worte an den Angeklagten: beim nächsten Fall sei eine Freiheitstrafe fällig. / hd


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2