Zur Zeit informieren Notar Hans- Konrad Neuroth und Bürgermeister Malte Jörg Uffeln im Rahmen der 2. Steinauer Vorsorgetage die Bürgerinnen und Bürger auch über dieses Thema.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesrats sollen künftig Ehepartnern ein gesetzliches Angehörigenvertretungsrecht zustehen, wenn ein Ehepartner psychisch krank oder körperlich, geistig, seelisch behindert ist, keinen entgegenstehenden Willen geäußert und keine andere Person bevollmächtigt hat. Diese Regelung soll gelten für die Bereiche der Gesundheitssorge und Fürsorge, nicht aber für Bankgeschäfte, die finanzielle Sorge und Grundstücksgeschäfte, Veranlassung einer Kurzzeitpflege, Abschluss und Kündigung eines Heimvertrages und im Inkassobereich.
Es wird den Bürgern nach Ansicht von Bürgermeister Uffeln suggeriert, dass hier eine klare gesetzliche Regelung kommen solle, was aber nicht der Fall sein wird, zumindest nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Uffeln abschließend: “Wir hoffen auf Nachbesserungen im Bundestag! Menschen brauchen hier Rechtssicherheit und klare Ordnungsstrukturen!"
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