Uffeln: Die kommunale Selbstverwaltung ist in Gefahr

Steinau
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Nach Auffassung des Steinauer Bürgermeisters Malte Jörg Uffeln müssen sich die 426 Städte und Gemeinden in Hessen ab 2018 auf noch schlechtere Zeiten einstellen.

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Uffeln sieht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 GG, 137 HV in Gefahr, wenn jetzt nicht endlich Bund und Land, die prall gefüllte Kassen haben, den Städten und Gemeinden beim Abbau ihrer Altfehlbeträge helfen würden. Die aktuelle Finanzsituation der Städte und Gemeinden, auch der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße, sei „nach wie vor ernst, nicht hoffnungslos, aber durchaus dramatisch, wenn Bund und Land den Kommunen nicht mit neuen Finanzspritzen helfen und Pflichtaufgaben nur dann den Kommunen überbürden, wenn die Vollfinanzierung der Aufgabenerledigung gesichert ist."

EU, Bund und Länder würden Städten und Gemeinden immer mehr Pflichtaufgaben zur Erledigung nach Weisung aufbürden und die Kommunen im Gegenzug nicht mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten. "Ganz krass ist das Missverhältnis der aufgebürdeten Aufgaben zur nicht bestehenden Finanzausstattung bei der Flüchtlingsbetreuung und Flüchtlingsunterbringung. Seit September 2015 haben WIR ALLE GEMEINSAM immense Leistungen ohne volle Finanzausstattung erbracht. Uns wurde immer gesagt „Ihr müsst das schultern, über Geld reden wir später, wenn wir wieder Luft haben!“ Jetzt haben wir Luft, bekommen aber alle unsere Aufwendungen nicht eins zu eins erstattet. Aufgaben aufgebürdet – Aufgaben erledigt- verströstet auf später... Passiert ist bis heute nennenswert nichts. Kein Mensch kann in ein Supermarkt gehen und einkaufen und dann sagen: Die Kohle bekommt ihr später, irgendwann einmal. Genau das aber verlangt die „große Politik von den Städten und Gemeinden.“

Nach Ansicht des Steinauer Bürgermeisters ist das ganze System der Politikverflechtung zwischen EU, Bund, Länder, Städten und Gemeinden  dringend reformbedürftig, weil in der heutigen Zeit nicht zukunftsfähig. Den größten Systemfehler erblickt der studierte Volljurist und Verwaltungswissenschaftler im Fehlen direkter effizienter und effektiver Beteiligungsrechte der kommunalen Ebene in der Gesetzgebung in EU, Bund und Ländern. Es wäre nur logisch, auf den staatlichen Ebenen eine dritte Kammer einzurichten, in der die Vollzugsebene, nämlich die Städte und Gemeinden bei der Gesetzgebung mitwirken köntnen.

Uffeln wörtlich: „Wir an der Basis, die wir täglich Normen der EU, des Bundes und der Länder vollziehen, wissen welche konkreten Auswirkungen diese Normen haben und wo Verbesserungen und Vereinfachungen notwendig und sinnvoll sind, damit das  parlamentarische demokratische System auch weiterhin sicher bleibt, den Menschen Frieden und Freiheit garantiert. Eine KOMMUNALKAMMER ( Dritte Kammer) muss kommen. Ansonsten steht die Kommunale Selbstverwaltung vor Ihrem Ende!"


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