Viele Beschwerden über nicht gereinigte Grundstücke

Steinau
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In der letzten Zeit häufen sich in der Stadtverwaltung der Brüder-Grimm-Stadt die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über den Zustand von Nachbargrundstücken.

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Bürgermeister Malte Jörg Uffeln bittet alle Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke in Ordnung zu halten, insbesondere im Bereich der Grenzen zu Nachbarn und zum öffentlichen Verkehrsraum.  Auf Grund mehrerer gleichlautender Beschwerden weist Uffeln ausdrücklich darauf hin, dass nach geltender Rechtsordnung ein Nachbar von seinem Nachbarbarn regelmässig nicht verlangen kann, dass dessen Grundstück „ schön“ – was immer das ist – zu sein hat. Uffeln wörtlich: „Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keinen Anspruch auf ästhetischen Immissionsschutz. Auch wenn dem einen Nachbarn das Grundstück des anderen Nachbarn nicht gefällt, es nicht schön ist, ist die Schönheit eines Grundstücks in der Regel nicht justiziabel."

Um Beachtung folgender weiterer Hinweise bittet die Stadtverwaltung der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße:

1.    Beachten Sie bitte das  "Lichtraumprofil", das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs darf bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Metern nicht über den Gehweg ragen. Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von vier Metern nicht in die Straße hineinragen. Über der gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum mit einer Höhe von 4,50 Metern frei bleiben.
2. Besonders gefährdet sind Kinder bis zum achten Lebensjahr, die  mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr.
3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen so weit zurück, dass die Lampen ihre volle Beleuchtungsfunktion erfüllen. Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit.
4. Bei einem Grundstück, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie darauf, dass das Sichtfeld des Autofahrers beim Abbiegen frei ist. Dieses Sichtfeld darf nicht durch einen Gartenzaun, eine Hecke, einen Baum oder Ähnliches eingeschränkt sein.
5. Auch von Pflanzen überwucherte Verkehrszeichen, Ampelanlagen, Wegweiser, Haltestellenschilder oder Straßenbezeichnungen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.
6. Widerrechtlich auf dem Gehweg geparkte Fahrzeuge behindern die Fußgänger und sorgen so für gefährliche Situationen. Stellen Sie Fahrzeuge nicht auf dem Bürgersteig ab. Bitte melden Sie „ Falschparker“ unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 066643/973-65, damit gegen diese vorgegangen werden kann.
7. Vor dem Pflanzen beachten Sie bitte,  welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können.  Holen Sie hier beim Kauf fachkundigen Rat ein.
8. Rinnsteine  sind von Gras und Unkraut zu säubern


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