„2018 muss es einen finanziellen Aderlass geben!“

Steinau
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Nach Ansicht des Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln (parteilos) muss es im Haushalt 2018 in der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße einen finanziellen Aderlass geben.

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"Wie bei einer Blutspende (Aderlass oder auch Schröpfen), bei dem einem erwachsenen Menschen etwa zwischen 50 und 1000, heute meist maximal 500 ml Blut entnommen werden, müssen wir bei der Haushaltsplanung 2018 ff. alle Haushaltsstellen „ schröpfen, zur Ader lassen.“, um überhaupt in Zukunft nach dem Schutzschirm finanziell handlungsfähig zu bleiben. Wir bekommen noch schlechtere Zeiten!", so Uffeln.

Der Steinauer Bürgermeister erinnerte daran, dass er bereits Anfang Juli 2017 gefordert habe, dass bei den Bedarfsmeldungen zum Haushalt 2018 Maß zu halten sei, er insbesondere klar und deutlich gesagt habe, dass Wünsche zum Haushalt 2018 definitiv nicht aus einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen in 2017 finanziert werden können. Uffeln: „Wir haben in 2016 konservativ 6,5 Millionen Gewerbesteuereinnahmen für 2017 geplant. Wenn wir in diesem Jahr in diesem Zielkorridor ankommen, müssen wir mehr als zufrieden sein. Ich persönliche rechne auf Grund der Tatsache, dass wir regelmäßig im zweiten Halbjahr eines Jahres - Abrechnungsbescheide auch früherer Jahre bekommen, für 2017 maximal mit einem Gewerbesteueraufkommen von 7,0 Millionen €. Auch müssen wir damit rechnen, dass unsere heimischen Betriebe auf Grund der guten Konjunktur in 2017 in 2017, 2018,2019 weitere Investitionen für künftige Jahre tätigen, auch vorziehen werden, die in den prognostischen konservativen Annahmen der Gewerbeerträge der Folgejahre eher dazu führen werden, dass die hoch volatilen Gewerbesteuererträge in den nächsten Jahren sinken werden. Wer heute die bereits in 2017 eingenommene Gewerbesteuer schnell politisch opportun verteilt, der muss auch für die Zukunft klipp und klar sagen, wie er den Minderertrag der Gewerbesteuer in den nächsten – schlechteren – Jahren erwirtschaften will. Das bedeutet dann auch, dass wir über die Erhöhung von Steuern, Beiträgen und Gebühren und weitere Leistungskürzungen im Haushalt, insbesondere bei den noch spärlich verbliebenen freiwilligen Leistungen nachdenken müssen. Wer Geld, dass wir aktuell vom Main-Kinzig-Kreis rückerstattet bekommen, vorschnell verteilt, statt es zur Schuldentilgung und Ergebnisverbesserung zu verwenden, handelt in höchsten Maße fahrlässig und gefährdet das Gemeinwohl."

Erneut wiederholt der Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln seine Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung der Gewerbesteuer, konkret in § 4 (hebeberechtigte Gemeinde ) und § 29 ( Zerlegungsmaßstab) des Gewerbesteuergesetzes. Für Uffeln gilt klipp und klar der Grundsatz, dass die Gewerbesteuer am Ort der Betriebsstätte einer Firma auf der Grundlage der dort erzielten örtlichen Gewinne zu erheben ist (Quellgewinn!) An der Gewerbeertragsquelle muss der individuelle Gewerbebetriebsgewinn ermittelt werden. Daher ist zwingend das Zerlegungssystem des Gewerbesteuergesetzes zu reformieren, von einem arbeitnehmerbezogenen Zerlegungsmaßstab in – künftig – einen“ indiviuellen Betriebsstättengewinnmaßstab“. Uffeln wörtlich: „Viele Bürgerinnen und Bürger können es nicht verstehen, dass gerade größere Konzerne eine gute, wohl florierende Betriebsstätte haben, aber der unternehmerische Gewinn dieser Betriebsstätte gerade nicht der maßgebliche Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer ist. Da muss sich was ändern und zwar schnell.“


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