Neue Ultraschallwasserzähler mit Fernauslesung

Steinau
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Im Rahmen des wegen Ablauf der Eichzeiträume anstehenden Austausches der Wasseruhren haben die Stadtwerke beschlossen, im kompletten Versorgungsgebiet auf umweltverträgliche Ultraschallwasserzähler mit Fernauslesung umzustellen.



Diese Uhren messen aufgrund des Wegfalls beweglicher Teile in der Zählereinrichtung genauer und sind unempfindlicher gegen Ablagerungen bzw. Schwebestoffe im Wasser. Durch einen entsprechenden Speicherzeitraum wird zudem die Feststellung und Lokalisierung von Wasserrohrbrüchen erleichtert und die Ablesung zur Selbstkontrolle vereinfacht, da das Ablesefeld in jeder Lage (waagrecht, senkrecht, über Kopf) positioniert werden kann. Ebenso kann sich die Einsatzdauer und damit auch der Wechselturnus der Wasseruhr auf bis zu 15 Jahre verlängern.

Die Ablesung erfolgt mittels einer Funkleistung von 0,01 Watt für 10 msec. Alle 16 Sekunden, in der Summe damit 56 Sekunden am Tag. Im Vergleich hierzu haben beispielsweise Festnetztelefone eine Dauer-Sendeleistung von 0,01 bis 0,25 Watt und Handys von 1,0 bis 2,0 Watt. Der Uhrentausch selbst erfolgt ohne gesonderte Kostenberechnung. Weiterhin wird in diesem Zuge auf die Umsetzung der DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 sowie des DVGW-Arbeitsblattes W406 geachtet, wonach der Zählerplatz der Trinkwasserzähleranlage so zu gestalten ist, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Größtenteils dürfte diese Forderung bei den meisten Wasseranschlüssen im Versorgungsgebiet bereits erfüllt sein, da die Trinkwasserzähleranlage mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist. Alle Anschlussnehmer, bei denen die Trinkwasserzähleranlage noch nicht mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist, werden gebeten, die Wasseranschlüsse entsprechend nachzurüsten.

Gerne steht hier der Wassermeister Herr Weigand  unter Mobil-Tel. 0160-90740105 für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Die Kosten für den Einbau eines Zählerbügels gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers, da diese nicht Bestandteil des Grundstücksanschlusses sind.


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