Uffeln begrüßt (fast) Abschaffung der KiTa- Gebühren

Steinau
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Die geplante (fast) Abschaffung der KiTa- Gebühren in Hessen zum 1.8.2018 ist ein deutliches nachhaltiges und positives Signal der Hessischen Landesregierung zur Förderung der Familien.



Der Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln begrüßt die Abschaffung ausdrücklich, weist aber „ kritisch“ darauf hin, dass es insbesondere aus kommunaler Sicht bereits jetzt  eine Fülle offener Fragen gebe, die dann im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden müssen  und deren Beantwortung gerade nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden in Hessen gehen dürfe.

Folgende Punkte  sind nach Ansicht von Malte Jörg Uffeln zwingend zu klären:

1. Werden die seit 2007 unveränderten Ausgleichszahlungen von € 100,00 pro Monat für die fünfstündige Freistellung im Zusammenhang zur Erhöhung der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung angemessen kostendeckend  erhöht ?
2. Wie sieht es ab 1.8.2018 mit der Freistellung einer zusätzlichen Betreuungsstunde aus ? Wenn das Land Hessen hier möglicherweise die Freistellung einer zusätzliche Betreuungsstunde nicht mehr verlangt, wer zahlt dann die Kosten  einer betrieblich  notwendigen Freistellung ?
3. Was passiert, wenn die ab 1.8.2018 dann geltende Ausgleichspauschale nicht auskömmlich ist ? Wer trägt dann  die durch den Wegfall der Elternbeiträge  in den Städten und Gemeinden wachsenden Kosten ? Finanzierung über den allgemeinen Haushalt , also aus allgemeinen Steuermitteln aller Bürger ?

Zum Hintergrund der offenen Fragen des Steinauer Bürgermeisters:

Der Hessische Rechnungshof hatte bereits in seinem Kommunalbericht 2015 zur Kitafinanzierung folgende Feststellungen getroffen:

· Die überörtliche Prüfung empfiehlt bei  Haushaltsproblemen angemessene Elternbeiträge nach der sogenannten Drittelregelung ( vgl. § 28 II1 HKJGB) zu erheben. Diese besagt, dass ein Drittel der Gesamtaufwendungen der Kindertagesbetreuung von den Eltern zu leisten ist, nicht ein Viertel.
· In 2013 schwankte der Deckungsgrad der Städte und Gemeinden in Hessen zwischen 3 und 23 Prozent. Nach Ansicht des Hessischen Rechnungshofs sollten die Städte und Gemeinden einen Deckungsgrad der Elternbeiträge zwischen 30 bis 35 Prozent anstreben.

Derjenige Teil der Kinderbetreuungskosten, der nicht durch Elternbeiträge oder Landeszuweisungen gedeckt wird, wird auch in Steinau an der Straße über den städtischen Haushalt aus dem allgemeinen Haushalts, dem Steueraufkommen der Bürgerinnen und Bürger gedeckt. Diese „Deckungsschraube“ dreht sich immer weiter und weiter zu Lasten der Kommunen und damit aller Bürgerinnen und Bürger.

Bürgermeister Malte Jörg Uffeln abschließend: „Ich begrüße ja außerordentlich das Vorhaben des Landes, muss aber aus kommunaler Sicht klar sagen, dass, wenn bei einer intendierten Drittelregelung nach § 28 II 1 HKJGB der „ Drittelanteil der Eltern“ wegfällt, dieser nicht ausschließlich und alleine von den  Städten und Gemeinden wird getragen werden können. Ich bin gespannt auf den Entwurf des Gesetzes!“


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