Uffeln: Keine Strafe für umstrittene Buchwidmung

Steinau
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Der Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln (parteilos) wurde vom Main-Kinzig-Kreis wegen eines Dienstvergehens mit einer Geldbuße von 1.000 Euro belegt. In einem Disziplinarverfahren wurde festgestellt, dass der 53-Jährige ohne Genehmigung insgesamt 66 Vorträge gehalten hat. Alle weiteren Vorwürfe gegen Uffeln, unter anderem eine umstrittene Buchwidmung, bleiben ohne Folgen. Am 24. September entscheiden die Steinauer Bürgerinnen und Bürger in einem Abwahlverfahren, ob der Rechtsanwalt im Amt bleibt.



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Für die Vorträge hatte der Steinauer Rathauschef seit seinem Dienstantritt im August 2014 insgesamt Einnahmen in Höhe von über 25.000 Euro erzielt, die er in den Haushalt der Brüder-Grimm-Stadt einfließen ließ. Auch die Rechnungen hatte die Stadt Steinau gestellt. Ein Eigennutz wurde Uffeln somit nicht nachgewiesen, allerdings wurde seine Einschätzung, dass es sich dabei um sein Hobby handele, nicht geteilt. Laut Disziplinarverfahren hätte er diese Nebentätigkeit anmelden müssen.

In die Schlagzeilen geraten war Uffeln allerdings durch eine umstrittene Buchwidmung, die jedoch ohne Folgen bleibt. „Mein Sekretär! Ihnen, meinem treuen Paladin, in dankbarer Verbundenheit. Ihr Malte Jörg Uffeln „mF“ 20.04.2015“, verfasste er handschriftlich in dem Buch „Der Sekretär“ von Jochen von Lang, das von Martin Bormann handelte, „der Mann, der Hitler beherrschte“ so der Untertitel. Was Kritikern dabei sofort auffiel: Der 20. April ist der Geburtstag von Hitler, die Abkürzung mF“ könnte auch als „mein Führer“ verstanden werden. Und ein „Paladin“ wird in der Regel als „Gefolgsmann“ übersetzt. Das Buch war ein Geschenk an den ehemaligen Hauptamtsleiter im Steinauer Rathaus, laut dessen Aussage soll Uffeln bei der Übergabe die Hacken zusammengeschlagen und den Hitlergruß gezeigt haben.

Beweisen ließ sich das im Disziplinarverfahren nicht, die Aussage des Hauptamtsleiters wurde als „weniger glaubwürdig“ eingestuft. Zudem sei die Anrede „Paladin“ nicht nationalsozialistisch besetzt, die Verwendung des Kürzels „m. F.“ mit „mein Freund“ nachvollziehbar erklärt. Eine schlüssige Erklärung fehle nur für das Datum der Widmung. Uffeln selbst hatte jegliche Verbindungen zum Nationalsozialismus bestritten, die Staatsanwaltschaft Hanau nach einer Überprüfung kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nicht nachweisen ließ sich zudem der Vorwurf, dass Uffeln mit Begleitern im April dieses Jahres in der Brüder-Grimm-Stadt das „Horst-Wessel-Lied“ angestimmt hat. Nach einem Zusammentreffen in der Nacht vom 19. auf den 20. April in einer Gaststätte sollte die verbotene Parteihymne der NSDAP gesungen worden sein, die Anhörung mehrerer Zeugen im Disziplinarverfahren hatte dies allerdings nicht bestätigt.

Mit dem Abschluss des Disziplinarverfahrens und der verhängten Geldbuße, die von Uffeln bereits akzeptiert wurde, sind alle Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen. Trotz der vergleichsweise geringen Strafe muss der gebürtige Gründauer nun weiterhin um seinen Job bangen. Nach der Veröffentlichung der umstrittenen Buchwidmung hatte die Steinauer Stadtverordnetenversammlung im Juni mehrheitlich für ein Abwahlverfahren gestimmt. Am 24. September entschieden nun die Bürgerinnen und Bürger der Brüder-Grimm-Stadt parallel zur Bundestagswahl auch über das Schicksal des parteilosen Bürgermeisters.


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