Haushaltsentwurf 2018 kann erst in 2018 vorgelegt werden

Steinau
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Bürgermeister Malte Jörg Uffeln berichtete der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2017, dass  der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes erst in 2018 vorgelegt werden können.



Die aktuelle sehr schwierige Haushaltsplanung 2018 sei beeinflusst von folgenden Faktoren:

  1. Neufassung des § 3 Abs. 3 GemHVO „… Die Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit soll mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können.“
  1. Der MKK will in 2018 trotz der beabsichtigten Senkung der Kreisumlage auf 35,97 % und der Schulumlage auf 15 % von der Brüder-Grimm- Stadt Steinau an der Straße zusätzlich € 1.316.000,00 (Berechnungen des MKK).
  2. Die kirchlichen  Träger haben für 2018 erhöhte Bedarfe für den Betrieb der Kindertagesstätten angemeldet. Gegenüber 1.540.000,00 in 2017 werden zusätzlich € 460.000,00 benötigt, so dass der Zuschussbedarf in 2018 auf € 2.000.000,00 steigen wird.
  3. Für eine Teilnahme an der HESSENKASSE müssten dann ab 2018 jährlich zusätzlich € 260.000,00 . Im Dezember 2017/Januar 2018 steht hier ein Gespräch in Wiesbaden im zuständigen Ministerium an.
  4. Unklar ist, wie sich die vom Land Hessen avisierte „ Beitragsfreiheit für die Kindertagesstätten“ ab 1.8.2018 für eine „ normale Öffnungszeit“ für jeweils sechs Stunden am Tag auswirken wird und ob es hier zu Gunsten der Städte und Gemeinden ein Vollkostenersatz geben wird oder der pauschale Erstattungssatz des Landes von € 136,00 je Kind /Monat angemessen kostendeckend erhöht wird.
  5. Unklar  ist,  auf welche Gesetzesvorhaben sich künftige  Koalitionäre auf Bundesebene einigen werden und zu welchen „ sächlichen und evtl. personellen Zusatzlasten“ dies in den Städten und Gemeinden führen kann. Aktuell ( 14.11.2017) wird diskutiert der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz  in den Grundschulen (http://www.rp-online.de/politik/deutschland/jamaika-sondierung-mehr-betreuung-fuer-grundschueler-aid-1.7201596) Möglicherweise besteht hier gar k e i n e Zuständigkeit des Bundes.
  6. Unklar  ist, ob die Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße überhaupt eine Zuweisung für unvermeidbare Fehlbeträge seitens des Landes Hessen für die Jahre 2009 bis 2014 bekommen wird ?
  7. Unklar ist, ob im Rahmen der Teilnahme an der HESSENKASSE die Bildung einer Liquiditätsreserve zulässig ist/gebildet werden/gefordert wird ?
  8. Der Haushalt 2018 muss in Planung und Ergebnis „ ausgeglichen“ sein.

Vor dem Hintergrund  diesen erheblichen Unwägbarkeiten könne der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan auch erst in 2018 von der Verwaltung vorgelegt werden.


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