Polizist bei Wohnungsdurchsuchung mit Machete verletzt

Steinau
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Eine 26-jährige Frau aus Steinau hat bei einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2016 einen Polizisten verletzt und wurde jetzt im Amtsgericht Gelnhausen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahren, außerdem muss sie an den Beamten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Kurios wurde es am Ende des Prozesses: Angeklagte und Verteidiger waren sich darüber uneinig, ob sie das Urteil akzeptieren sollten.



Am 14. Dezember 2016 suchten mehrere Polizisten die Wohnung der 26-Jährigen und ihres Lebensgefährten auf. Bei dem Pärchen wurde eine Schusswaffe vermutet, die schließlich auch gefunden wurde. In den laut Aussage des Polizisten völlig vermüllten Räumen entdeckten die Beamten allerdings auch zwei Macheten, die laut ihrer Auffassung gegen das Waffengesetz verstießen. Die Angeklagte und ihr inzwischen in Haft sitzender Freund machten es der Polizei aber bei der Durchsuchungsaktion nicht leicht, vermutlich spielte ihr Drogenkonsum dabei eine nicht unerhebliche Rolle.

Den Mann nahmen die die Beamten mit zur Wache, vergaßen beim Verlassen der Wohnung jedoch die beiden Macheten. Also kehrten sie wenig später zurück und trafen in der Wohnung wieder auf die Angeklagte. Ein 56-jähriger Beamter der Polizeistation Schlüchtern wollte die beiden Macheten gerade abtransportieren, als die Frau plötzlich an einem der Griffe zog. Eine Machete glitt durch die Hände des Polizisten und schnitt ihm trotz Handschuh eine tiefe Wunde in den Daumen, die später im Krankenhaus mit zehn Schnitten genäht werden musste. Die Verletzung wird in laut seiner Aussage auch in Zukunft weiterhin beeinträchtigen.

Die Angeklagte ließ über ihren Verteidiger Willi H. Kühlthau erklären, dass sie vor der Durchsuchung zwei Gläser Wodka getrunken und Drogen konsumiert habe. Daher habe sie die Situation nur verschwommen wahrgenommen. Bei den Macheten soll es sich um Sammlerstücke handeln, zudem hätte sich der Polizist nicht verletzt, wenn er diese in das Futteral gesteckt hätte. Der Verteidiger fordert einen Freispruch. Die 26-Jährige zeigte sich hingegen schon in ihrem Schlusswort einsichtig. „Das wird nicht wieder vorkommen“, entschuldigte sie sich bei dem Polizisten.

Bei den unterschiedlichen Ansichten blieb es auch nach dem Urteilsspruch: Die Angeklagte erklärte sich direkt nach der Verkündung auf Nachfrage des Gerichts mit der Entscheidung einverstanden, Verteidiger Kühlthau hingegen nicht. „Sie hat das gar nicht richtig verstanden“, so seine Einschätzung, Strafrichter Dr. Wolfgang Ott fragte daher noch einmal nach und bekam wieder die Zustimmung der Angeklagten. Anschließend erklärte der Richter das Urteil für rechtskräftig.


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