Ruhestörung am Silvestertag: Polizist in Steinau verletzt

Steinau
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Auf der Polizeiwache ein Schlüchtern musste ein 46-jähriger Mann aus Steinau den Jahreswechsel 2016/2017 verbringen. Eine Stunde vor Mitternacht war eine Polizeistreife wegen Ruhestörung bei ihm aufgetaucht, nachdem er wenig Einsicht zeigte, zudem Widerstand leistete und die Polizisten beleidigte, wurde er im Amtsgericht Gelnhausen jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.



Dass der Mann ein Alkoholproblem hat, wurde auch in der Verhandlung offensichtlich: Aus Angst vor der Verhandlung habe er sich Mut angetrunken, beichtete er und bekam einen Weinkrampf. Nachdem er drei Jahre lang angeblich „trocken“ war, will er wegen privater Probleme am 31. Dezember 2016 wieder angefangen zu haben, zu trinken. Zwei leere Flaschen Wodka wurden unter anderem in der Wohnung gefunden, bei einer Blutuntersuchung 2,75 Promille bei ihm festgestellt. Die Polizisten begrüßte er wenig freundlich, so dass er noch in der Wohnung fixiert werden musste. Auf dem Weg zum Streifenwagen wehrte er sich dennoch so heftig, dass sich ein Polizist am Daumen verletzte, außerdem fielen Beleidigungen wie „Wichser“ und „Arschlöcher“.

Immerhin: Am nächsten Tag entschuldigte er sich bei den Beamten, in der Verhandlung sagte er aus, dass er sich in die Enge gedrängt gefühlt habe. Und dabei war dem 46-Jährigen durchaus bewusst, dass es für ihn diesmal um sehr viel ging. Der Steinauer brachte ein dickes Vorstrafenregister mit in die Verhandlung, stand zur Tatzeit unter doppelter Bewährung. „Ich möchte nicht wieder ins Gefängnis“, hat er zudem bei einem Aufenthalt 2009 schon Knastluft geschnuppert.

Gerettet hat ihn letztlich sein hoher Alkoholkonsum: Staatsanwaltschaft und Gericht gingen von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, der Steinauer wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Allerdings muss er umgehend eine ambulante Alkoholentwöhnungstherapie aufnehmen und darf diese nicht abbrechen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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